Dienstag, 16. April 2024

Das Auto von der Steuer absetzen

Einer der größten Kostenfaktoren für fast jeden Menschen ist das eigene Auto. Doch obwohl es so viele Kosten verursacht, können nur die wenigsten darauf verzichten. Allein schon für den täglichen Weg zur Arbeit benötigen viele Menschen das Auto. Doch es gibt auch zahlreiche Möglichkeiten, wie man das Auto, bzw. einige der hierfür anfallenden Kosten steuerlich absetzen kann.

Die bekannteste ist dabei wohl die Pendlerpauschale. Hier können die Kosten für den Weg zur Arbeit steuerlich geltend gemacht werden. Wichtig ist, dass man immer nur eine Strecke absetzen kann. Auch kann man zurzeit erst ab dem 21. Kilometer Werbungskosten bzw. Fahrtkosten ansetzen. Darüber wird jedoch aktuell hitzig diskutiert und es ist durchaus möglich, dass man wieder zur alten Regelung zurückkehrt, nach der man vom ersten Kilometer an die so genannte Kilometerpauschale absetzen kann.

Diese beträgt derzeit 0,30 Euro pro Kilometer. Berechnet wird in der Regel der kürzeste Weg zur Arbeit. Ist dieser aber mit einer langen Fahrzeit verbunden und man kann auf einem längeren Weg in kürzerer Zeit auf die Arbeit gelangen und nachweisen, dass man den längeren Weg auch regelmäßig fährt, kann auch dieser abgesetzt werden. Mit der Kilometerpauschale sind dann nicht nur die Spritkosten an sich abgegolten, sondern auch die Kosten für den Verschleiß des Autos.

Die Pendlerpauschale kann dabei nicht nur der Fahrer selbst absetzen. Auch wenn man nur in einer Fahrgemeinschaft mit fährt, kann jeder einzelne die Pendlerpauschale bei seiner eigenen Steuererklärung absetzen.

Ferner muss ein Auto auch immer versichert werden. Die Kosten für die Haftpflichtversicherung werden dabei ebenfalls steuerlich berücksichtigt, sodass man diese mit angeben kann. Die Kfz-Steuer hingegen kann man nicht absetzen. Sollte es auf dem Weg zur oder von der Arbeit zu einem Unfall kommen, so kann man auch die Kosten für die Reparatur des Autos von der Steuer absetzen.

Als Selbstständiger hingegen sieht es anders aus. Hier muss man zunächst einmal nachweisen, dass das Auto vorrangig betrieblich genutzt wird. Weiterhin ist das Führen eines Fahrtenbuchs unabdingbar. Darin muss aufgeführt werden, wann welche Fahrt unternommen wurde, wobei auch die Kilometerstände zu Anfang und Ende der Fahrt aufgelistet werden müssen. Ebenfalls ist es notwendig den Grund für die Fahrt anzugeben.

Ist das Auto ohnehin auf das Unternehmen zugelassen, so muss der Unternehmer in der Regel kein Fahrtenbuch führen, sofern er es privat nutzt, muss er es allerdings versteuern. Dies geschieht auf Basis von einem Prozent des Bruttolistenpreises des Herstellers.
 
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