Donnerstag, 18. April 2024

Den Computer steuerlich absetzen

Viele denken dass man einen Heimcomputer nicht absetzen kann, das ist falsch. Man kann ihn absetzen wenn verschiedene Bedingungen gegeben sind! Sobald man den privaten PC auch beruflich benutzt, kann man ihn über Jahre von der Steuer ansetzten. Nicht nur den PC kann man geltend machen, sonder auch das Zubehör, Drucker, Scanner, Programme und auch Internetkosten sowie Fachbücher.

Auch wer den Computer braucht um sich PC- Grundkenntnisse anzueignen, weil in seinem Betrieb alles auf Computer umgestellt wird, kann ihn berufsbedingt absetzten. Wenn man den PC überwiegend berufsbedingt nutzt sollte man eine genaue Aufschlüsselung über die Kosten der Anschaffungen und des Zubehörs machen. Mit der Angabe wie viel Prozent man den PC beruflich benutzt und auch belegen kann, legt man das ganze dann dem Finanzamt vor.

Bisher konnte man den PC nur absetzten wenn er bis zu neunzig Prozent beruflich genutzt wurde. Diese Regelung hat sich geändert. Die Gerichte haben den Computer anderen steuerrechtlichen, (Telefon, Auto und Büroeinrichtungen gleichgesetzt. Nach Urteilen der Gerichte kann man 35% der Anschaffungskosten von der Steuer absetzten, wenn man belegen kann das man den Computer auch beruflich nutzt.

Wird jemand arbeitslos und kann noch eine Steuererklärung machen, kann auch er den Heimcomputer zur Geltung bringen, wenn er ihn braucht um Bewerbungen zu schreiben und sich Informationen zur Arbeitssuche zu beschaffen. Auch ein Laptop kann man absetzten unter denselben Voraussetzungen wie genannt, wenn man beruflich mobil sein muss. Der Laptop wird meist zu 100% berücksichtigt.

Den Anteil für die Berufliche Nutzung muss man dem Finanzamt nach weißen. Dazu sollte eine schriftliche Bestätigung des Arbeitgebers vorliegen oder man soll über Monate die Nutzung protokollieren, was und wie oft man den PC braucht und was man damit beruflich macht. Kann man das nicht nimmt das Finanzamt eine 50 zu 50 Regelung aus.

Die Kosten für den Heimcomputer werden nicht einmalig angerechnet, sondern über drei Jahre verteilt, das gilt auch für Zubehör. Jährlich ist absetzbar, Druckerpapier, Toner, Software und sonstige Verbrauchsartikel. Auch Computerkurse und Softwareschulung sind absetztbar wenn es um berufliche Fortbildung geht.

Zu diesem Thema gibt es auch noch in den Arbeitsämtern und Fortbildungsstätten, Informations- Broschüren in denen alles ausführlich aufgeschlüsselt ist.
 
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