Donnerstag, 28. März 2024

Wann kann man eine Rechnung absetzen?

Mittlerweile ist es ja möglich, zahllose Dinge von der Steuer abzusetzen. Fast alle Kosten, die man so im Laufe des Jahres aufbringen muss, kann man auch steuerlich wieder geltend machen. Doch will man eine Rechnung absetzen, so muss sie auch in einen der Kostenbereiche gehören, die absetzbar sind. Zudem sollten alle Rechnungen per Überweisung oder Kartenzahlung beglichen werden, da man so anhand des Kontoauszuges auch die Zahlung der Rechnung nachweisen kann. Eine Barzahlung wird zudem von den meisten Finanzämtern heute nicht mehr anerkannt, selbst wenn diese gegen Quittung erfolgt ist.

Grundsätzlich kann man dabei Rechnungen der Versicherung bei der Steuererklärung vorlegen. Hier können Kosten für die Haftpflichtversicherung, die Kfz-Haftpflichtversicherung, die Lebens- und natürlich die Rentenversicherung abgezogen werden. Ferner kann man aber auch Beiträge beispielsweise zur Gewerkschaft steuerlich absetzen.

Ebenfalls sind die Kosten für Handwerkerleistungen absetzbar. Diese Rechnungen sollten aber aufgeschlüsselt werden, nach Material- und Lohnkosten. Denn nur die Lohnkosten können steuerlich geltend gemacht werden, wobei auch hier nur ein Anteil von 20 Prozent möglich ist. Maximale Beträge von 600 Euro im Jahr sind dabei anrechenbar, was Handwerker Lohnkosten von 3.000 Euro entspricht. Gleiches gilt übrigens auch für haushaltsnahe Dienstleistungen, wie etwa die Kosten für die Reinigungskraft.

Hat man Kinder und ist berufstätig, so kann man die Rechnung des Kindergartens, der Tagesmutter oder des Au Pair ebenfalls absetzen. Bei berufstätigen Eltern sind hier Höchstbeträge von 4.000 Euro pro Kind und Jahr möglich, die man bis zum 14. Lebensjahr des Kindes ansetzen kann. Wer dagegen keiner Arbeit nachgeht, kann diese Kosten in gleicher Höhe, wobei immer zwei Drittel der tatsächlich angefallenen Kosten absetzbar sind, nur für Kinder zwischen dem dritten und sechsten Lebensjahr ansetzen.

Das heißt also, es gibt viele verschiedene Rechnungen, die sich mindernd auf die Steuerlast des Einzelnen auswirken. Dabei ist es jedoch in jedem Fall wichtig, zu wissen, welche Kosten in welcher Höhe abgesetzt werden können und dass man die Rechnungen am sinnvollsten immer unbar ausgleicht, um den notwendigen Nachweis gegenüber dem Finanzamt erbringen zu können, dass die Kosten auch tatsächlich angefallen sind.

Dabei können alle beruflich bedingten Kosten als Werbungskosten angesetzt werden. Muss man sich also einen neuen PC kaufen, so ist auch dieser steuerlich gesehen zu berücksichtigen. Als Rechnung reicht hier in der Regel der Kassenbeleg aus, aber viele Händler stellen auch eine richtige Rechnung aus, deren Begleichung durch den Kassenbeleg nachgewiesen wird. Auch hier kann es sinnvoll sein, mit Karte zu zahlen, um die Ausgabe auf dem Kontoauszug sichtbar zu machen.
 
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