Samstag, 20. April 2024

Absicherung des Risikos einer Berufsunfähigkeit

Das Eintreten einer Berufsunfähigkeit ist ein häufig unterschätztes Risiko. Denn für Arbeitnehmer besteht ein besonders hohes Risiko, aufgrund einer Erkrankung den bisherigen Beruf nicht mehr im vollen Umfang ausüben zu können. Neben Arbeitern, welche körperliche Arbeiten verrichten, können aber auch Angestellte mit einer Bürotätigkeit von einer Berufsunfähigkeit betroffen sein. Bei dem Eintreten einer Berufsunfähigkeit spricht der Gesetzgeber bereits seit dem 01.01.2001 von einer teilweisen Erwerbsminderung. Diese muss von dem zuständigen Rentenversicherungsträger anerkannt werden.

Eine teilweise Erwerbsminderung liegt vor, wenn der Versicherte nur noch drei bis sechs Stunden am Tag (bei einer 5-Tage-Woche) in der Lage ist, die reguläre Arbeit zu verrichten. Zudem muss diese zu Grunde gelegte Erkrankung oder Behinderung für eine unabsehbare Zeit bestehen. Daneben kann der Versicherte die Leistungen des Rentenversicherungsträgers nur erhalten, wenn dieser in den letzten fünf Jahren mindestens drei Jahre lang die Pflichtbeiträge an die gesetzliche Rentenversicherung geleistet hat und zudem die Wartezeit erfüllt hat. Bei dieser Wartezeit handelt es sich um eine Mindestversicherungszeit von insgesamt fünf Jahren.

Zur Feststellung der Berufsunfähigkeit ist ein entsprechendes ärztliches Gutachten notwendig. Wenn der gesetzliche Rentenversicherungsträger die Berufsunfähigkeit bzw. die teilweise Erwerbsminderung festgestellt und somit anerkannt hat, dann hat der Versicherte einen Anspruch auf eine Rente. Diese beträgt die Hälfte der Rente im Vergleich zur Rente bei einer vollen Erwerbsminderung. Bei einer vollen Erwerbsminderung handelt es sich um die Erwerbsunfähigkeit. Diese liegt vor, wenn der Versicherte der gesetzlichen Rentenversicherung für eine unabsehbare Zeit nur noch bis zu drei Stunden am Tag seine tägliche Arbeit verrichten kann.

Diese finanzielle Absicherung durch die gesetzliche Rentenversicherung ist allerdings für die betroffenen Arbeitnehmer häufig nicht ausreichend, um auch während der Erkrankung oder der Behinderung den gewohnten Lebensstandard aufrecht zu erhalten. Insbesondere junge Arbeitnehmer wären von einer Berufsunfähigkeit in finanzieller Hinsicht besonders schwer betroffen. Aus diesem Grund ist eine private Berufsunfähigkeitsversicherung für den größten Teil der Arbeitnehmer sinnvoll. Bei dem Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung kann die Laufzeit und die Höhe der Rentenbeträge individuell festgelegt werden.

Wie viel private Rente notwendig ist, um bei dem Eintreten der Berufsunfähigkeit finanziell abgesichert zu sein, kann mit Hilfe einer Bedarfsanalyse ermittelt werden. Die Höhe der Versicherungsbeiträge richtet sich aber nicht nur nach der zu versichernden Rentenhöhe und der Laufzeit, sondern auch nach dem Beruf des Versicherten. Zudem kann es bei einer Vorerkrankung des Versicherten vorkommen, dass eine zusätzliche Risikoprämie auf den Versicherungsbeitrag aufgeschlagen wird. Dieser richtet sich nach der jeweiligen Vorerkrankung. Daneben werden einige Versicherungsunternehmen die bereits bestehenden Vorerkrankungen aus dem Versicherungsschutz nehmen. In einzelnen Fällen kann es auch vorkommen, dass ein Versicherungsantrag aufgrund einer Vorerkrankung abgelehnt wird.
 
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