Freitag, 19. April 2024

Rürup-Rente als Altersvorsorge?

Bei der Rürup-Rente handelt es sich um eine vom Staat begünstigte Form der privaten Altersvorsorge. Hier werden sie Verträge steuerlich bevorteilt, die eine Zertifizierung besitzen. Diese Zertifizierung bekommt eine Versicherungsgesellschaft für ihre Produkte nur, wenn sie bestimmte Anforderungen erfüllen.

Sie dürfen beispielsweise kein Kapitalwahlrecht zum Ende der Ansparphase aufweisen, sondern müssen als lebenslange Rente gezahlt werden. Eine teilweise Auszahlung in Höhe von 30 Prozent zum Zeitpunkt des gesetzlich verankerten Renteneintritts ist förderunschädlich möglich. Auch können analog der Riester-Rente Teile des angesparten Kapitals zur Anschaffung von selbst genutztem Wohneigentum verwendet werden.

Für die Rürup-Rente werden keine direkten Zuschüsse des Staates gezahlt, sondern der Versicherte bekommt die Förderungen in Form von Steuervergünstigungen gewährt. So können beispielsweise im Jahr 2010 maximal 2.940 Euro Beitrag von der Steuer abgezogen werden. Bis zum Jahr 2040 steigt die jährlich abziehbare Summe bis auf 4.200 Euro an.

Welchen konkreten Vorteil man daraus ziehen kann, hängt immer vom persönlichen Satz bei der Einkommenssteuer und den jeweils gezahlten Beiträgen für die Rürup-Rente ab. Beträgt er 15 Prozent und man hat die vollen 2.940 Euro in die Rentenversicherung investiert, spart man 2010 immerhin 441 Euro bei der Einkommenssteuer ein. Bei einem persönlichen Steuersatz von 20 Prozent wären es bereits 588 Euro. Diese Differenz entsteht dadurch, dass die anrechenbare Beitragslast immer vom zu versteuernden Einkommen abgezogen wird.

Dadurch entstehen besonders bevorteilte Zielgruppen bei der Rürup-Rente. Vorrangig ist sie für Gewerbetreibende geeignet, die einen hohen persönlichen Steuersatz haben. Erwähnenswert ist auch, dass die Rürup-Rente zu den Teilen der privaten Altersvorsorge gehört, die nicht gepfändet werden dürfen.

Kommt der Versicherte in die Lage, dass er Hartz IV beziehen muss, kann die Arge von ihm genau wie bei der Riester-Rente auch keine Verwertung des dort angesammelten Vermögens für die Deckung der Kosten des Lebensunterhaltes verlangen. Auch können die erworbenen Rechte an einer Rürup-Rente nicht als Sicherheit für einen Kredit an die Bank verpfändet werden.
 
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