Freitag, 29. März 2024

In Rente gehen wegen Arbeitslosigkeit?

Bis vor wenigen Jahren war es noch durchaus üblich sich mit etwa 60 Jahren zur Ruhe zu setzen, insbesondere dann, wenn man vorher arbeitslos war in Altersteilzeit beschäftigt war. Dabei musste man zwar ebenfalls einige Abschläge in Kauf nehmen, die bis zu 18 Prozent betragen konnten, doch man konnte sich aus der Arbeitslosigkeit in die Rente retten. Man hatte also nicht ganz so tiefe finanzielle Einschnitte zu erwarten.

Der Gesetzgeber hat diese Möglichkeiten jedoch gekippt. Seit 2006 wird dieses frühestmögliche Renteneintrittsalter schrittweise auf 63 Jahre angehoben. Diese Anhebung ist bis Ende diesen Jahres abgeschlossen. Das heißt, wegen Arbeitslosigkeit oder Altersteilzeit darf man frühestens mit 63 Jahren in Rente gehen, wodurch man nur noch mit Abzügen von 7,2 Prozent rechnen muss.

Allerdings gelten diese Regelungen nur für all jene Menschen, die von 1946 bis 1951 geboren wurden. Alle jüngeren Versicherten gehen komplett leer aus, denn die Rente wegen Arbeitslosigkeit oder Altersteilzeit soll für all jene gestrichen werden, die nach 1952 geboren wurden.

Ausnahmen gelten hierbei nur für Personen, die bereits am 31.12.2003 einen Vertrag mit dem Arbeitgeber über Altersteilzeit geschlossen hatten oder aber für jene, die bereits vor dem 01.01.2004 arbeitslos waren. Alle anderen müssen weiterhin ganz normal bis zur Regelaltersgrenze warten.

Diese Neuregelungen beziehen sich dabei ausschließlich auf die Rente nach Arbeitslosigkeit oder Altersteilzeit. Alle anderen Rentenarten und deren Eintrittsalte bleiben unberührt. Weiterhin können Frauen und schwerbehinderte Menschen nach wie vor mit 60 Jahren in Rente gehen, aber sie müssen auch künftig mit erheblichen Abzügen bei der Rente rechnen.

Grundsätzlich versucht der Staat also Stück für Stück alle Sonderregelungen außer Kraft zu setzen, die den Menschen noch etwas gebracht haben. Dies muss er auch tun, denn die gesetzlichen Rentenkassen sind mehr als nur marode. Durch den anhaltenden Geburtenknick und die damit verbundene demographische Entwicklung, durch das höhere Lebensalter und die immer weniger jungen Menschen, die in Arbeit stehen, würde die Rentenkasse über kurz oder lang vollständig vor dem Aus stehen, werden die Leistungen nicht entsprechend nach unten korrigiert.

Umso wichtiger wird es für jeden Einzelnen, insbesondere für die jüngere Generation, auch privat für das Alter vorzusorgen. Als Anreiz hat die Regierung hierfür spezielle Möglichkeiten geschaffen, die sie mit Zuschüssen unterstützt. Bei der Riester Rente machen die Zulagen, wie Grundzulage und Kinderzulage, einen erheblichen Anteil am Gesamtbeitrag aus, übersteigen diesen sogar häufig noch. Zudem sind die Gelder, die hierin angespart wurden, vor jeglichem staatlichen oder privatrechtlichen Zugriff geschützt. Sie können nicht gepfändet werden und müssen auch bei Arbeitslosigkeit nicht verwertet werden.
 
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