Freitag, 29. März 2024

Ein Konto auflösen

Heute gibt es zahllose Banken und Kreditinstitute. All diese bieten natürlich auch entsprechende Konten an. So kann es in einigen Fällen durchaus sinnvoll sein, das Girokonto bei einer anderen, als der bisherigen Bank zu führen, weil man hier einfach geringere Kosten hat. Doch bevor man einen Kontenwechsel durchführt, sollte man die Angebote aufs Penibelste prüfen. Oft genug lauern nämlich im Kleingedruckten diverse, versteckte Kosten. Ein völlig kostenfreies Konto kann man aber durchaus finden, nur muss man eben gewissenhaft suchen.

Ist es dann soweit, und man hat ein passendes neues Konto gefunden, müssen natürlich alle Personen und Firmen, die auf das Konto zugreifen, darüber informiert werden. Denn sonst kann weder das Gehalt pünktlich auf dem neuen Konto eingehen, noch können Miete und Strom oder Darlehensraten pünktlich abgebucht werden. Insofern kann man durch den Kontenwechsel auch schnell in eine finanzielle Zwangslage versetzt werden, hat man vergessen, diesen alle betreffenden Institutionen mitzuteilen. Deshalb sollte man das alte Konto auch mindestens noch so lange bestehen lassen, bis alle Zahlungen auf dem neuen Konto funktionieren. Meist hat sich dies innerhalb weniger Wochen eingependelt.

Sodann kann man das alte Konto auflösen. Hierzu ist meist eine schriftliche Kündigung erforderlich. Ein formloses Musterschreiben dazu findet man sicher auf verschiedenen Webseiten im Internet. Ist einem diese Suche jedoch zu aufwändig, kann man auch einfach kurz bei seiner bisherigen Bank vorbei schauen und das Konto auflösen. Dabei sollte man der Bank auch immer mitteilen, wohin das restliche Guthaben, das noch auf dem Konto verblieben ist, überwiesen werden soll. Andernfalls kann man sich dieses auch in bar auszahlen lassen, was natürlich dann am einfachsten direkt am Bankschalter vor Ort geht.

Für die Auflösung des Kontos sollten indes keine Gebühren anfallen. Verlangt die Bank dennoch diese Gebühren, so ist dies nicht rechtens und man sollte dagegen Widerspruch einlegen. Denn eine solche Auferlegung von Gebühren stellt immer auch ein Hindernis für den Wechsel zur Konkurrenz dar. Insofern ist dies unrechtmäßig und man kann notfalls auch gerichtlich dagegen vorgehen. Doch die meisten Banken wissen um diese Regelung und werden von daher auch keine Gebühren für die Kontenauflösung verlangen.

Grundsätzlich gilt aber, dass man hier immer Obacht walten lassen sollte, um nicht unrechtmäßig abgezockt zu werden. Denn schließlich ist auch bei den Banken der Konkurrenzdruck groß und jeder verlorene Kunde schmerzt. Deshalb kann man in einige Fällen auch mit der Hausbank reden, ob man wirklich zur Konkurrenz wechseln muss, oder ob diese das Konto nicht preiswerter gestalten kann.
 
© copyright 2006 - by piloh.de
^