Freitag, 19. April 2024

Beispiele und Berechnung von Agio und Disagio

Im Finanzbereich gibt es diverse Fachbegriffe, die sicherlich einer ganzen Reihe von Kunden nicht bekannt sind. Oftmals ist es auch nicht notwendig, sich mit manchen Fachbegriffen zu beschäftigen, aber manchmal kann es wiederum auch hilfreich sein, wenn der Kunde die Bedeutung einiger Fachbegriffe kennt. Zu diesen Fachbezeichnungen, deren Bedeutung man als Kunde durchaus kennen sollte, zählen zum Beispiel die zwei Begriffe Agio und Disagio. Interessant sind diese Begriffe und deren Auswirkungen vor allen Dingen für Kreditnehmer und auch für Kunden, die ihr Kapital in verzinsliche Wertpapiere investieren.

Bevor allerdings näher darauf eingegangen wird, bei welchen Finanzprodukten die Begriffe eine Rolle spielen, soll zunächst einmal erläutert werden, worum es sich beim Agio und beim Disagio überhaupt handelt. Der Begriff Agio bedeutet Aufgeld oder Aufschlag, während der Abschlag bzw. das Abgeld auch als Disagio bezeichnet wird. In der Regel kommen diese zwei Begriffe vor allem im Kredit- und Wertpapierbereich vor, hier aber keineswegs bei allen Kredit- oder Wertpapierarten. Die Auswirkung und Funktion von Agio und Disagio lässt sich am besten an Beispielen aus der Praxis erläutern. Fängt man zum Beispiel im Finanzierungsbereich an, dann ist hier das Agio sehr unüblich. Denn ein Agio im Darlehensbereich würde bedeuten, dass der Kunde eine höhere Kreditsumme ausgezahlt bekommt, als er eigentlich beantragt hat. Deutlich häufiger kommt bei manchen Krediten jedoch das Disagio vor. Beim Disagio würde der Kreditnehmer zum Beispiel ein Darlehen über 20.000 Euro beantragen, aufgrund des Disagios jedoch beispielsweise nur 19.000 Euro ausgezahlt bekommen.

Sowohl Agio als auch Disagio werden im Normalfall in Prozent angegeben. In diesem Beispielfall würde das Disagio somit fünf Prozent betragen. Die Auswirkung des Disagios im Kreditbereich ist meistens die, dass der Kreditzins geringer als bei vergleichbaren Angeboten ohne Disagio ist. Denn warum sollte der Kunde so einfach akzeptieren, dass der Kreditbetrag geringer als der Nominalbetrag des Darlehens ist? Ganz ähnlich stellt sich die Situation auch im Wertpapierbereich dar. Hier spielen Agio und Disagio zum Beispiel im Bereich einiger verzinslicher Anleihen und bei manchen geschlossenen Fonds eine Rolle. Bei den verzinslichen Wertpapieren wird hin und wieder ein Disagio veranschlagt. Der Kunde kauft dann zum Beispiel eine Industrieanleihe über 10.000 Euro Nennwert, muss aber nur 9.500 Euro zahlen. Meistens wird dieser Ertrag dann durch einen etwas geringeren Zinssatz wieder kompensiert. Bei geschlossenen Fonds verlangen die Gesellschaften hingegen öfter ein Agio. Der Kunde muss dann zum Beispiel bei einem Anteil im Wert von 15.000 Euro zusätzlich noch beispielsweise drei Prozent Agio einzahlen, also insgesamt 15.450 Euro einzahlen.
 
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