Dienstag, 19. März 2024

Berechnung und Beantragung von Hinterbliebenenrente

Die Altersrente kennt jeder, man hat im Berufsleben gestanden und erhält ab einem bestimmten Alter eine monatliche Rente oder Pension, damit auch im Alter die wirtschaftliche und finanzielle Existenz gesichert ist. Es gibt aber auch eine sogenannte Hinterbliebenenrente. Wie setzt sich diese zusammen und welche Merkmale gibt es zu bedenken? Sie wird gezahlt, um den Unterhaltsverlust beim Tod eines Ehepartners aber auch eines Elternteils zu verringern. Es gibt vier Arten der Hinterbliebenenrente. Zum Einen wäre die Witwenrente zu nennen, die wohl die bekannteste Hinterbliebenenrentenart ist. Eine besondere Unterart der Witwenrente ist die Witwerrente an vor dem 1.7.1977 geschiedene Ehegatten. Auch die Erziehungsrente an geschiedene Ehegatten bei Scheidung nach dem 30.06.1977 gehört zur Hinterbliebenenrente im eigentlichen Sinn.

Die vierte Art der Hinterbliebenenrente ist die Halb- bzw. Vollwaisenrente. An eine mögliche Zahlung einer Hinterbliebenenrente sind verschiedenen Bedingungen geknüpft, die vom Hinterbliebenen erfüllt werden müssen. So ist eine bestimmte Wartezeit einzuhalten. Das bedeutet, dass eine Mindestversicherungszeit vorliegen muss damit die Zahlung einer Hinterbliebenenrente erfolgen kann. Logischerweise kann eine Zahlung nur erfolgen, wenn der Tod eines Angehörigen nachgewiesen werden kann. Bestimmte Einkommensgrenzen müssen eingehalten und dürfen nicht überschritten werden, weil dann die Ansprüche auf Zahlung einer Hinterbliebenenrente nicht mehr rechtlich gewährleistet wären. Diese Rente wird also an bedürftige hinterbliebene Personen gezahlt. Bei der Witwenrente müssen beide Ehepartner, sowohl der Hinterbliebene, als auch der verstorbene Partner zum Zeitpunkt des Todes in rechtsgültiger Ehe gelebt haben. Es werden die eigenen Einkünfte zum Teil angerechnet. Die gleichen Bedingungen gelten auch für die besonderen Regelungen der Witwenrente. Die Witwenrente wiederum gibt es als große und kleine Witwenrente. Das bedeutet, dass eine sogenannte große Witwenrente dann gezahlt wird, wenn der Hinterbliebene das 45. Lebensjahr erreicht hat, bzw. wenn dieser für die Erziehung eines unter 18-jährigen zuständig ist.

Nur 25% der Rente des Verstorbenen wird bei der kleinen Witwenrente gezahlt. Diese wird nur für 2 Jahre gezahlt. Bei der Halb- bzw. Vollwaisenrente sind andere Besonderheiten zu beachten. Hier gilt, dass das Kind, dessen Elternteil verstirbt, auch Stiefkinder gehören zu diesem Personenkreis, nicht älter wie 18 Jahre sein darf. Es sei denn, dass das hinterbliebene Kinder älter als 18 Jahre ist, aber noch in der Schulausbildung bzw. den Grund- und Wehrdienst ableistet. Auch hier wird das eigene Einkommen angerechnet. Grundsätzlich dürfen Hinterbliebenenrenten einen Höchstbetrag, d.h. 80% des Jahresarbeitsverdienstes, nicht überschreiten, ansonsten werden sie gekürzt. Die Hinterbliebenenrente für hinterbliebene Ehegatten wird nur solange gezahlt, wie der hinterbliebene Ehepartner nicht wieder heiratet. Immer gibt es aber in Bezug auf die Berechnung und Gewährung der Hinterbliebenenrente Ausnahmetatbestände, Übergangsregelungen und Erweiterungsbestimmungen, die in manchen Fällen in Kraft treten. Man sollte sich daher im Fall der Fälle genau informieren, welche Ansprüche man persönlich hat. Diese Hinterbliebenenrente ist eine Sicherheit in finanzieller Sicht, die der hinterbliebenen Familie in Hinblick auf die damit zusammenhängenden Bedingungen rechtlich zusteht.
 
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