Donnerstag, 18. April 2024

Berechnung und Wirksamwerden der Abgeltungssteuer

Nach aktueller Rechtslage werden Erträge aus Spareinlagen, Dividenden sowie Spekulationsgewinne uneinheitlich versteuert. Werden für Zinserträge pauschal 30% Kapitalertragssteuer sowie 5,5% Solidaritätszuschlag berechnet, werden Dividenden nur zur Hälfte nach dem Halbeinkünfteverfahren besteuert, Spekulationsgewinne müssen gar von jedem Anleger selbst im Rahmen der Einkommenssteuererklärung angegeben und mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden. Ab 2009 ändert sich dies grundlegend durch Einführung der neuen Abgeltungssteuer.

Durch die Abgeltungssteuer werden Zinserträge, Dividenden und Veräußerungsgewinne nicht mehr unterschiedlich behandelt, sondern pauschal mit 25% Abgeltungssteuer sowie 5,5% Solidaritätszuschlag und eventuell Kirchensteuer belastet. Die Berechnung der Abgeltungssteuer wird direkt durch die Bank vorgenommen und ans Finanzamt abgeführt. Eine Angabe in der Einkommenssteuererklärung ist ab dann nicht mehr notwendig. Der gravierende Unterschied zur aktuellen Rechtslage betrifft die Besteuerung von Dividenden und Veräußerungsgewinnen. So entfällt das Halbeinkünfteverfahren für Dividenden ebenso wie die Spekulationsfrist, nach der Wertpapiere, sofern sie länger als ein Jahr im Depot gehalten wurden, steuerfrei sind. Auch der Freibetrag für Spekulationsgewinne von 512 Euro pro Jahr, der innerhalb der Jahresfrist zur Anrechnung kam, entfällt. Gewinne und Verluste können natürlich weiterhin verrechnet werden, allerdings nur auf Ebene einer Bank. Auch dürfen Verluste aus Aktiengeschäften nur mit Gewinnen aus Aktiengeschäften verrechnet werden. Die großen Gewinner der Abgeltungssteuer sind vor allem Menschen mit höherem Einkommen, deren persönlicher Steuersatz über 25% liegt. Mussten diese bisher Spekulationsgewinne versteuern, wurde ihr persönlicher Steuersatz von bis zu 42% plus Solidaritätszuschlag zur Anrechnung gebracht.

Ein Steuerabzug von nur 25% ist somit ein Geschenk. Anders sieht es bei Menschen mit geringem Einkommen aus, deren Steuersatz unter 25% liegt. Diese mussten bisher einen geringeren Steueranteil bezahlen und werden nun stärker belastet. Die generelle Versteuerung der Veräußerungsgewinne ist jedoch eine Belastung für alle Anleger, egal ob reich oder arm. Vor allem Menschen, die zum Beispiel Aktien oder Investmentfonds für ihre Altersvorsorge einsetzten, müssen nun mit erheblichen Renditeeinbußen rechnen. Lediglich Wertpapiere, die bis zum 31.12.2008 erworben werden, werden noch nach altem Recht besteuert. Es gibt jedoch einige Alternativen für Menschen, die der Abgeltungssteuer entgehen wollen. So sind Dachfonds, die nicht direkt in Aktien, sondern wiederum in Fonds investieren sowie vermögensverwaltende Investmentfonds zumindest von der Besteuerung der Gewinne auf Ebene des Fonds ausgeschlossen. Dachfonds eignen sich aufgrund ihrer unterschiedlichen Anlagestruktur für nahezu alle Anlegertypen. Hier findet man sowohl Dachfonds, die in Rentenfonds wie auch gemischt in Aktien- und Rentenfonds investieren und somit das Risiko begrenzen. Vermögensverwaltende Investmentfonds sind hingegen eher für Anleger mit höherem Kapital geeignet, denn deren Mindestanlagesummen liegen zwischen 10.000 - 20.000 Euro.
 
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