Donnerstag, 18. April 2024

Zu viel bezahlt - wie bekomme ich Geld zurück?

Immer wieder kommt es vor, dass man eine Rechnung erhält und bei der Überweisung vielleicht einen Tippfehler hat oder ähnliches und dementsprechend dann zu viel Geld an den Rechnungssteller bezahlt hat. Meist merkt man dies erst, wenn man seine Kontoauszüge überprüft und die Zahlung mit der Rechnung vergleicht. Doch wie kommt man nun an das Geld wieder heran? Denn schließlich steht es dem Empfänger ja laut Rechnung gar nicht zu.

Man sollte sich hier zunächst einmal mit dem Zahlungsempfänger in Verbindung setzen und ihm den Sachverhalt schildern. In der Regel wird man dann gemeinsam eine Lösung finden. Diese könnte zum Beispiel so aussehen, dass der Empfänger sich die Bankdaten des Zahlers geben lässt und das Geld zurück überweist. Ist der Zahler nun aber beispielsweise Stammkunde, so lohnt sich der Aufwand kaum. Das Unternehmen, welches die Rechnung gestellt und zu viel Geld erhalten hat, wird den Betrag als durchlaufenden Posten verbuchen. Der Zahler kann diesen dann bei der nächsten Bestellung verrechnen. Auch die Erteilung einer Gutschrift über den zu viel gezahlten Betrag ist dabei durchaus möglich.

Gerade in großen Unternehmen kann es aber schnell einmal passieren, dass es gar nicht bemerkt wird, dass zu viel bezahlt wird. In diesen Fällen ist es dann umso wichtiger, dass man sich direkt mit dem Unternehmen in Verbindung setzt.

Findet man keine Lösung, die für beide Parteien tragbar ist, so ist es ratsam, sein Geld schriftlich zurück zu fordern. Auch hier sollte der bestehende Sachverhalt genau dargestellt werden, am besten sollte man dem Schreiben noch eine Kopie der Rechnung und der Zahlung beifügen, um damit eindeutig zu beweisen, dass man zu viel gezahlt hat. Ratsam ist es, das Ganze dann per Einschreiben mit Rückschein zu versenden oder sich den Erhalt auch persönlich quittieren zu lassen. Kommt das Unternehmen nun seiner Verpflichtung zur Erstattung des zu viel gezahlten Betrages nicht nach, so kann man diese auch rechtlich einfordern. Der Weg zum Anwalt wird einem dabei über kurz oder lang wohl nicht erspart bleiben.

Wichtig ist jedoch, dass man dem Unternehmen in jedem Schreiben eine angemessene Frist setzt, bis zu welcher das Geld erstattet werden muss bzw. bis wann sich das Unternehmen, am besten ebenfalls schriftlich zu dem Sachverhalt äußern muss. Denn ohne angemessene Frist kann man das Geld auch auf gerichtlichem Wege kaum einklagen. Der Unternehmer muss zumindest eine Chance haben, seine Schuld zu begleichen, wofür ihm eben auch eine bestimmte Zeit eingeräumt werden muss.

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