Freitag, 29. März 2024

Bekommt man Überstunden bezahlt?

Überstunden sind für die meisten Menschen heute an der Tagesordnung. Ohne das bereitwillige Leisten solcher Mehrarbeit muss man damit rechnen, seinen Job schneller wieder zu verlieren, als einem lieb ist. Doch werden die Überstunden auch bezahlt? Hier kommt es immer ganz auf das jeweilige Unternehmen sowie die Vereinbarungen im Arbeitsvertrag an. So wird in einigen Fällen die Mehrarbeit so geregelt, dass mit dem monatlich zu zahlenden Arbeitsentgelt bereits eine gewisse Anzahl an Überstunden abgegolten ist. Bei anderen Unternehmen findet man hingegen ein Zeitkonto vor. Dabei werden in Zeiten mit niedriger Auftragslage Minusstunden aufgebaut, die in Zeiten höherer Auftragslagen mit den geleisteten Überstunden verrechnet werden.

Von Zeit zu Zeit, häufig einmal im Jahr, wird dann Bilanz gezogen, wie viele Überstunden das Zeitkonto aufweist oder ob gar noch Minusstunden vorhanden sind. Durch vorhandene Minusstunden wird dem Arbeitnehmer nun aber kein Nachteil entstehen, hier kann das Unternehmen den Lohn nicht kürzen. Weist das Zeitkonto Überstunden auf, gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten, diese wieder auszugleichen.

Zum Einen ist dies möglich durch einen Freizeitausgleich, der Mitarbeiter kann die Stunden dann abbummeln. Die andere Variante sieht vor, dass die Überstunden bezahlt werden. Auch hier kommt es immer auf das jeweilige Unternehmen und die geltenden Bestimmungen an. Für den Arbeitnehmer ist es von der steuerlichen Seite betrachtet jedoch nicht sonderlich sinnvoll, sich die Überstunden bezahlen zu lassen. Denn dabei wird häufig auch ein enormer Anteil an Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen abgezogen, sodass von dem eigentlichen Einkommen aus den Überstunden nicht mehr viel übrig bleibt. Insofern ist es häufig günstiger, die Überstunden nach Möglichkeit abzubummeln. So kann man beispielsweise Arzttermine wahrnehmen oder andere Besorgungen machen und sich dafür einen Tag auf Überstunden frei nehmen. Davon haben dann vermutlich der Arbeitnehmer und auch das Unternehmen mehr.

Mitunter ist es aber auch nicht möglich, die Überstunden abzubummeln und ein finanzieller Ausgleich kann vom Unternehmen nicht erbracht werden. In diesen Fällen werden die Überstunden immer weiter auf einem Zeitkonto angesammelt. Im schlimmsten Fall gehen sie dem Arbeitnehmer dann verloren. Sollte das Unternehmen jedoch eines Tages in Insolvenz gehen, ist es ratsam, die geleisteten Überstunden als Forderung anzumelden. So hat man eine Chance, zumindest einen Teil der Stunden nachträglich noch bezahlt zu bekommen. Dies geschieht dann häufig über das Insolvenzgeld, welches von der Bundesagentur für Arbeit gezahlt wird. Allerdings können hier mitunter auch einige Jahre vergehen, bevor man das Geld dann tatsächlich erhält.
 
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