Freitag, 29. März 2024

Mein Chef bezahlt nicht

Leider kommt es zunehmend häufiger vor, dass auch Unternehmen in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Dann wird es oft auch nicht mehr möglich sein, die eigenen Mitarbeiter entsprechend zu bezahlen. Der monatliche Lohn wird stetig später gezahlt, bis er eines Tages ganz ausbleibt. Doch wie verhält man sich als Mitarbeiter in einem solchen Unternehmen? Im Grunde genommen wird man hier in der Zwickmühle stecken, denn zum Einen geht es um den Arbeitsplatz: Mit einem zu forschen Auftreten und der Forderung auf Zahlung könnte man diesen riskieren. Zum Anderen muss man aber auch seine eigenen Rechnungen bezahlen.

Doch hier gelten genaue rechtliche Regelungen. Am einfachsten ist es, sich dabei von einem Anwalt oder, sofern man Mitglied ist, von der Gewerkschaft beraten zu lassen. Diese wissen genau, wie man hier vorgehen muss. Zunächst einmal, solange nur geringe Rückstände bei der Lohnzahlung bestehen, sollte man das Gespräch mit dem Arbeitgeber suchen. Hier sollte man ihn fragen, was denn los ist und wann man denn mit einer Zahlung rechnen kann bzw. ob nicht zumindest ein Teilbetrag bezahlt werden kann. Hilft das Ganze nichts, so sollte man, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein, seine Ansprüche schriftlich einfordern.

Hierzu reicht meist ein formloses Schreiben aus. Darin sollte man aufzeigen, seit wann welches Gehalt aussteht. Dabei ist stets der Bruttobetrag anzugeben. Ferner sollte man dem Arbeitgeber eine Frist setzen, bis zu der er den ausstehenden Lohn, also den sich aus dem Bruttoentgelt ergebenden Nettobetrag, bezahlen muss. Sollte diese Frist nicht eingehalten werden, kann man auch den Gebrauch seines Zurückbehaltungsrechts androhen. Das heißt, man muss dann nicht mehr zur Arbeit erscheinen, der Arbeitgeber muss aber dennoch weiter bezahlen. Diese schriftlichen Aufforderungen zur Zahlung sollten bereits nach dem ersten ausbleibenden Geld erfolgen und danach immer wiederholt werden. Dabei müssen die Beträge natürlich aufgerechnet werden.

Sobald jedoch der dritte Monat ohne Gehaltszahlung verstrichen ist, ist es ratsam fristlos zu kündigen. In der Regel liegt hier dann auch eine Insolvenz des Arbeitgebers vor, worüber der die Mitarbeiter aber meist rechtzeitig informiert. Nach der fristlosen Kündigung ist der sofortige Gang zur Bundesagentur für Arbeit notwendig. Zum Einen muss man sich hier arbeitslos melden, zum Anderen kann man auch Insolvenzgeld beantragen. Bis zu drei Monate zahlt die Agentur das Nettoarbeitsentgelt nach.

Deshalb ist es auch so wichtig, maximal drei Monate lang auf sein Geld zu warten und dann sofort fristlos aus wichtigem Grund zu kündigen. Denn andernfalls würde dem Arbeitnehmer gleich ein ganzer Monat an Einkommen verloren gehen. Man muss dabei keine Sorge haben, dass man beim Arbeitsamt gesperrt wird, weil man selbst gekündigt hat. Denn es lag in diesen Fällen ein wichtiger Grund vor, der zur Kündigung berechtigt.
 
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