Freitag, 29. März 2024

Ein Bafög Darlehen bekommen

Schüler ab der 10. Klasse, welche nicht mehr zu Hause wohnen, Studenten im Erststudium, Fachoberschüler und Besucher von Abendschulen können im Grunde BAföG für sich beantragen. Zudem bestehen noch einige persönliche Voraussetzungen, von denen eine Förderung abhängt. Man muss zunächst einmal deutscher Staatsbürger sein oder eine Aufenthaltsgenehmigung besitzen. Zudem wird ein Nachweis verlangt, dass man für die angestrebte Ausbildung geeignet ist. Für den Anfang ist hier ein Ausbildungsvertrag, die Immatrikulationsbescheinigung oder ähnliches ausreichend. Und der dritte Punkt ist, dass man bei Antragstellung das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet haben darf.

Antragstellung

Den BAföG-Antrag gibt es für Studenten im Studentenwerk ihrer Universität oder Fachhochschule. Schüler erhalten die Anträge vom Amt für Ausbildungsförderung im Wohnort bzw. Landkreis der Eltern. Abendschüler und Auszubildende an berufsbildenden Schulen beantragen ihre Leistungen im Bezirk der Einrichtung, die sie besuchen. Die Antragstellung muss spätestens in dem Monat stattfinden, in dem man die Ausbildung beginnt. Da die Bearbeitung immer etwas dauern kann, sollte man sich allerdings so früh wie möglich darum kümmern.

Das gilt auch für die Folgeanträge, weil ein BAföG-Bescheid immer nur für ein Jahr gilt. Die Förderungshöchstdauer in Jahren bzw. Semestern ist festgelegt und abhängig von Studiengang bzw. Ausbildungsweg.

BAföG-Höhe

Die Höhe des BaföG-Bedarfssatzes ist abhängig davon, ob man zu hause lebt oder auswärts und ob man selbst Krankenkasse und Pflegeversicherung zahlen muss. Für Studenten liegt der Höchstsatz inklusive Wohnen und KV und PV zur Zeit bei 585 Euro pro Monat. Ab dem Wintersemester 2008 steigt der Satz auf 643 Euro. Bei Berufsfachschülern und Schülern liegt der Höchstsatz niedriger.

Ob man nun aber überhaupt und wenn ja, wie viel BAföG bekommt, hängt davon ab, wie man finanziell da steht. Dazu werden sämtliche verfügbare Einkommen und Vermögenswerte herangezogen, beim Antragsteller die aktuellen, bei dessen Eltern oder Ehepartner die des vorletzten Kalenderjahres. Davon werden dann pauschale Freibeträge abgezogen. Bleibt dann noch etwas übrig, wird der BAföG-Höchstsatz um diese Summe gekürzt. Im schlimmsten Fall muss weiter die Familie aufkommen.

Rückzahlung

Schüler müssen überhaupt nichts zurückzahlen, Studenten, Fachschüler usw. haben die Hälfte ihres BAföG als zinsloses Darlehen erhalten, was zurückgezahlt werden muss. Der Bescheid über die Rückzahlung erfolgt ungefähr viereinhalb Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer und man hat 20 Jahre Zeit, seine Schulden zu tilgen. Kann man das Geld nicht aufbringen oder hat eine Familie zu versorgen, wird ein Zahlungsaufschub gewährt. Zahlt man den gesamten Betrag oder höhere Raten, kann sich die Schuldsumme verringern.
 
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