Freitag, 29. März 2024

Emittentenrisiko und Einlagengarantie in der Betrachtung

Für viele Personen, die eine gewisse Summe an Kapital anlegen möchten, ist die Sicherheit der Geldanlage extrem wichtig. Wer nach einer besonders sicheren Anlageform sucht, der legt meistens keinen Wert auf eine überdurchschnittliche Rendite, weil sich ein hoher Ertrag und ein geringes Risiko ohnehin stets gegenüberstehen. Allerdings muss man in diesem Zusammenhang auch wissen, dass es keine Geldanlage ohne jedes Risiko gibt.

Denn selbst dann, wenn die jeweilige Geldanlage kein Zinsrisiko und kein Kursrisiko aufweist, gibt es immer noch das Emittentenrisiko zu bedenken. Das Emittentenrisiko bedeutet, dass man sein Kapital eventuell verliert, falls die Bank insolvent wird und die Einlagen nicht mehr zurückzahlen kann. Es gibt jedoch wenige Anlageformen, bei denen dieses stets vorhandene Emittentenrisiko abgesichert ist, und zwar im Zuge der Einlagengarantie. Die auch als Einlagensicherung bezeichnete Einlagengarantie beinhaltet, dass die Einlagen der Kunden auf explizit genannten Anlagekonten auch bei einer Insolvenz gesichert sind. Zwar wird dem Anleger sein investiertes Kapital selbst im Falle der Bankeninsolvenz zurückgezahlt, jedoch nur bis zu einem maximalen Anlagevolumen.

Dieser Höchstbetrag, der im Zuge der sogenannten gesetzlichen Einlagensicherung gezahlt wird, ist in den vergangenen Jahren stetig erhöht worden und beträgt aktuell (2012) je Kunde 100.000 Euro. Grundsätzlich gibt es neben der gesetzlichen Einlagengarantie noch eine zweite, oftmals ergänzende Variante der Einlagengarantie, nämlich die private Einlagensicherung. Vor allem die aus Deutschland stammenden Banken sind oftmals Mitglied in einem privaten Einlagensicherungsfonds und betreiben somit die private Einlagengarantie. Bei der gesetzlichen Einlagengarantie kann man sich als Anleger darauf verlassen, dass man bei jeder im Euroraum befindlichen Bank mindestens 100.000 Euro im Insolvenzfall zurückbekommt, falls man dort ein Tagesgeld, ein Festgeld, ein Girokonto oder eine Sparanlage mit Guthaben genutzt hat.

Zudem hat der „Betroffene“ im Rahmen der gesetzlichen Einlagengarantie das Recht, sein Kapital spätestens einen Monat (30 Tage) nach dem Stellen der Ansprüche zu erhalten. Eine Eigenbeteiligung gibt es nicht (mehr), sondern es werden maximal die vollen 100.000 Euro erstattet. Den meisten Kunden wird die gesetzliche Einlagensicherung wahrscheinlich reichen, da nicht mehr als 100.000 Euro angelegt werden. Es wird aber selbstverständlich auch solche Anleger geben, die mehr als diese 100.000 Euro anlegen möchten und denen die gesetzliche Absicherung daher nicht ausreicht. Für diese Anleger ist es sinnvoll, wenn sie sich für das Produkt einer Bank entscheiden, die auch noch eine private Einlagensicherung betreibt. Denn über die private Einlagengarantie sind oftmals viel höhere Beträge geschützt, die nicht selten weit in den Bereich von 100 Euro und mehr hineinreichen.
 
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