Dienstag, 19. März 2024

Insolvenz in England anmelden

In Deutschland steigen die Zahlen der Privat- und Firmeninsolvenzen immer weiter an, doch bis zur vollständigen Schuldenbefreiung muss der Schuldner rund 7 Jahre warten. Aus diesem Grund nehmen immer mehr Personen das Insolvenzverfahren in England in Anspruch, welches den Schuldner bereits nach spätestens 12 Monaten von seinen Restschulden befreit.

Um das Insolvenzverfahren in England in Anspruch zu nehmen, muss der Schuldner jedoch einige Voraussetzungen erfüllen. Während der 12-monatigen Frist muss der Schuldner seinen Lebensmittelpunkt nach England verlagern, während in dieser Zeit mindestens 51% des Jahres in England verbracht werden müssen. Der Schuldner muss somit eine Wohnung in England unter seinem eigenen Namen anmieten, bzw. einen Untermietvertrag schließen. Neben einer eigenen Wohnung muss der Schuldner zudem seine beruflichen und privaten Interessenschwerpunkte nach England auslagern.

Um das englische Insolvenzverfahren positiv abzuschließen, sollte der Schuldner zudem eine englische Limited gründen, welche seine Betriebsstätte in England hat, während zudem eine Niederlassung in Deutschland vorhanden sein sollte. Vorteilhaft hierbei ist, dass der Schuldner bei seiner eigenen Limited angestellt wird und monatlich ein festes Gehalt erhält, welches auf einem englischen Bankkonto eingeht. Nur dieses Gehalt kann somit gepfändet werden. Die gegründete Limited ist vor den Gläubigern geschützt, da nicht die Firma der Schuldner ist, sondern die natürliche Person. Das Vermögen der Limited ist somit sicher vor dem Zugriff der Gläubiger.

Alternativ ist es möglich, dass der Schuldner einen Arbeitsplatz bei einer englischen Firma in Anspruch nimmt und somit als normaler Angestellter gilt.

Um das Insolvenzverfahren in England in Anspruch zu nehmen ist es notwendig, mindestens 40 Stunden in der Woche in England zu verbringen. Wer in Deutschland beschäftigt ist wird keine Chance haben das Insolvenzverfahren in England durchzuführen, außer der bisherige Arbeitgeber erklärt sich dazu bereit, das Arbeitsverhältnis zu kündigen, bzw. beauftragt die gegründete Limited des Schuldners mit der Durchführung unterschiedlicher Arbeiten, welche vorwiegend in England durchgeführt werden können.

Das Insolvenzverfahren in England beinhaltet somit eine Verlagerung des Lebensmittelpunktes von mindestens 51 % nach England, eine eigene Wohnung, ein Konto sowie eine Sozialversicherungsnummer. Der Wohnsitz in Deutschland sollte abgemeldet werden, denn das zuständige Insolvenzgericht in England informiert alle vorhandenen Gläubiger in Deutschland.

Aufgrund des englischen Insolvenzrechtes ist der Schuldner nach spätestens 12 Monaten von seinen Restschulden befreit. Die Kosten für dieses Verfahren fallen unterschiedlich aus, je nachdem ob eine Firma mit den unterschiedlichen Behördengängen sowie der Wohnungssuche beauftragt wird. Es gibt bereits einige Unternehmen, welche alle Formalitäten übernehmen und dafür unterschiedliche Pakete anbieten. Die Kosten schwanken dabei zwischen 300 - 5000 Euro, je nachdem was der Schuldner für Leistungen in Anspruch nehmen möchte.
 
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