Donnerstag, 18. April 2024

Rechnung erstellen, aber richtig

Jeder, der ein Unternehmen führt, wird auch immer wieder Rechnungen schreiben müssen. Da Rechnungen jedoch als steuerlich relevante Unterlagen gelten, sind für diese auch ganz bestimmte rechtliche Normen festgelegt worden. Das heißt, es gibt viele Angaben, die auf einer Rechnung in jedem Fall enthalten sein müssen.

Da diese Angaben sich aufgrund neuer und überarbeiteter Gesetze immer wieder ändern können, fällt es sicher nicht leicht, seine Rechnungen immer nach dem aktuellen Stand der Dinge zu erstellen. Hierfür eignen sich verschiedene Programme, die solche Änderungen automatisch einspielen. Allerdings sind solche Programme auch mit Kosten verbunden, die gerade Jungunternehmer oftmals scheuen. Eine Alternative zu den Programmen sind Vorlagen, die man sich selbst anhand eines Tabellenkalkulationsprogrammes erstellen kann oder solche, die man im Internet downloaden kann.

Wer solche Vorlagen verwendet, sollte immer darauf achten, dass diese den aktuellen Bedingungen entsprechen und muss sich ebenfalls jederzeit über evtl. Änderungen informieren. Grundlegende Angaben, die auf der Rechnung zu finden sein müssen, sind der Name und die Anschrift der Rechnung erstellenden Firma und des Rechnungsempfängers. Des Weiteren kommen hinzu ein Rechnungsdatum und eine fortlaufende Rechnungsnummer. Bei der Wahl der Rechnungsnummern ist jeder Unternehmer freigestellt, das Wichtigste ist, dass die Rechnungen fortlaufend nummeriert werden. Außerdem muss der Liefertermin oder der Leistungszeitraum bei Sammelrechnungen angegeben werden.

Die gelieferten Waren oder die erbrachten Leistungen sind ebenfalls anzugeben. Dabei muss deren Art und Menge, sowie der Einzel- und Gesamtpreis angegeben werden. In der Regel entsprechen diese Preise den Nettopreisen, weshalb die Summe als Nettobetrag ausgewiesen werden muss. Darauf errechnet sich die Umsatzsteuer, die ebenfalls in ihrer Höhe und dem prozentualen Betrag ausgewiesen werden muss. Die Summe aus Nettobetrag und Umsatzsteuer ergibt die Gesamtsumme, die der Rechnungsempfänger zahlen muss.

Kleinunternehmer hingegen sind von der Umsatzsteuer befreit. Sie müssen einen entsprechenden Vermerk auf der Rechnung ausweisen, dass sie befreit sind und demzufolge keine Umsatzsteuer ausweisen dürfen. Weiterhin muss die Steuernummer oder die Umsatzsteuer-Identifikations-Nummer des ausstellenden Unternehmens angegeben werden.
 
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