Freitag, 29. März 2024

Das Schulden Formular im Verbraucherinsolvenzverfahren

Wer Schulden hat, der sollte versuchen, diese ordnungsgemäß abzubauen. Das heißt, die Kreditraten müssen regelmäßig beglichen werden, die Miete und andere laufende Kosten müssen ebenfalls jederzeit ordnungsgemäß an den jeweiligen Gläubiger überwiesen werden. Doch wenn die Schulden einem über den Kopf wachsen, dann kann der letzte Weg derjenige sein, welcher über das Verbraucherinsolvenzverfahren führt. Hierbei sollte man sich jedoch bereits vorab von einer Schuldnerberatungsstelle ausgiebig beraten lassen.

Da diese Verfahren sehr kompliziert sind, muss man sich von Profis dabei unterstützen lassen. Wichtigste Voraussetzung ist, dass man erst einmal alle Gläubiger ausfindig macht. Bei sehr hoch verschuldeten Personen, die längst den Überblick verloren und die Post nicht mehr geöffnet haben, kann sich bereits dieser Schritt als schwierig erweisen. Erst wenn alle Gläubiger bekannt sind, kann man das Verfahren einleiten. Hierfür müssen sämtliche Gläubiger angeschrieben und über den Stand der Dinge informiert werden. Des Weiteren muss das Schulden Formular für dieses Verfahren ausgefüllt werden, welches Aufschluss über die einzelnen Gläubiger und die bei ihnen jeweils bestehenden Schulden gibt. Nachdem diese Einleitung erfolgt ist und das Verfahren eröffnet wurde, muss der Schuldner seinen Pflichten nachkommen und eine Arbeit aufnehmen. Verdient er zu wenig, ist er verpflichtet, sich um eine Arbeit mit höherem Einkommen zu bemühen. Jeder Cent, der über dem gesetzlich festgelegten Selbstbehalt liegt, muss an die Gläubiger gezahlt werden und das für einen Zeitraum von sechs Jahren. Während dieser Zeit dürfen ebenfalls keine neuen Schulden aufgenommen werden und sei es die Überziehung des Girokontos.
Geschieht dies, kippt das gesamte Verbraucherinsolvenzverfahren und der Schuldner hat keine Chance, schuldenfrei zu werden. Dabei gilt, dass bei einem ordnungsgemäß durchgeführten Verfahren und den erkennbaren Anstrengungen des Schuldners, seine Verbindlichkeiten auszugleichen, auch eine Restschuldbefreiung auf dem Programm steht. Nach Ablauf der Wohlverhaltensperiode, wie diese Zeit offiziell bezeichnet wurde, werden dem Schuldner die noch verbliebenen Schulden erlassen.

Eiserne Sparsamkeit und der gezielte Wille, seine Schulden auszugleichen, das sind die Grundvoraussetzungen für dieses Verfahren. Ebenfalls müssen alle Gläubiger vor der Einleitung bekannt sein und im Schulden Formular erfasst werden.
 
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