Dienstag, 19. März 2024

Bei Zahlung der Umsatzsteuer die Frist überschreiten

Jeder Unternehmer kennt das Problem mit den engen Fristen für die Umsatzsteuervoranmeldung und deren Zahlung. Dabei muss man jeden Monat aufs Neue daran denken, die Umsatzsteuervoranmeldung bis spätestens zum 10. des Monats abzugeben. Eine Dauerfristverlängerung kann helfen, da die Umsatzsteuervoranmeldung dann erst mit einem Monat Verspätung abgegeben werden muss, aber auch hier gilt, Stichtag für die Abgabe der Anmeldung ist der 10. des Monats. Das Finanzamt drückt hier kein Auge zu, weshalb man in jedem Fall stets darauf achten sollte, die Umsatzsteuervoranmeldung immer rechtzeitig abzugeben. Schon durch eine verspätete Abgabe der Anmeldung kann das Finanzamt Säumniszuschläge und Mahngebühren verlangen.

Mit der Einführung des Steueränderungsgesetzes 2003 vom 15.12.2003 wurde die Zahlungsfrist von 5 auf 3 Tage verringert und die Zahlung ist somit monatlich bis zum 13. fällig. Am besten lässt man sie vom Konto einziehen, so läuft man keine Gefahr, den wichtigen Termin einmal zu vergessen. Zudem muss man mit unterschiedlichen Banklaufzeiten rechnen, die zwischen einem und drei Tagen betragen können. Man müsste bei Überweisung also auch entsprechend vorfristig zahlen, um sicher sein zu können, dass das Geld auch tatsächlich am 13. beim Finanzamt eingeht. Alles in allem also eine mitunter recht schwierige und zeitaufwändige Angelegenheit. Um sich diesen Stress zu ersparen, ist wie gesagt der Bankeinzug der Umsatzsteuer die sinnvolle Alternative.

Denn grundsätzlich muss man mit massiven Problemen rechnen, zahlt man die Umsatzsteuerschuld nicht rechtzeitig an das Finanzamt. Dann werden Säumniszuschläge fällig, Mahngebühren ebenfalls. Diese Kosten können schon einige Euro betragen und dürfen nicht unterschätzt werden. Zudem kann das Finanzamt bei verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung der Umsatzsteuer recht ungemütlich werden. Schließlich handelt es sich hierbei für das Unternehmen nur um einen durchlaufenden Posten. Es erhält die Umsatzsteuer von seinen Kunden und muss diese ans Finanzamt weiter reichen. Das heißt, die Unternehmen werden sozusagen als Geldeintreiber fürs Finanzamt eingesetzt. Wird die Umsatzsteuer auf Dauer nicht gezahlt, so kann das Finanzamt aufgrund dieser Tatsache sogar einen Insolvenzantrag für das Unternehmen stellen, was das eindeutige Aus bedeuten würde.

Sich mit dem Finanzamt anzulegen, ist also alles andere als eine gute Idee. Deshalb sollte man die Fristen rund um die Umsatzsteuer immer genau im Auge behalten und diese auch stets einhalten. Wie gesagt, ist insbesondere bei der Zahlung der Umsatzsteuerschuld der Bankeinzug die sinnvollste Alternative, da man hier ganz gewiss sein kann, die Umsatzsteuer immer pünktlich zu entrichten. Allerdings muss man als Unternehmen dann auch immer für ausreichende Deckung auf dem Konto sorgen. Denn durch eine Rücklastschrift würden nur unnötig weitere Kosten entstehen, die an das Finanzamt wieder zurückgezahlt werden müssten.
 
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