Donnerstag, 18. April 2024

Höhe der Strafzinsen bei vorzeitiger Darlehensablösung

Immer mehr Verbraucher in Deutschland denken derzeit darüber nach, ob sie ihr bisheriges Baudarlehen nicht vorzeitig ablösen sollen. Der Grund dafür sind die in den vergangenen 24 Monaten erheblich gesunken Hypothekenzinsen, die dazu führen, dass nahezu alle Kreditnehmer, die schon seit einigen Jahren einen Immobilienkredit nutzen, teilweise deutlich höhere Zinsen zahlen müssen, als aktuell am Markt erhältlich sind. So gibt es beispielsweise nicht wenige Verbraucher, die noch Bauzinsen von fünf oder mehr Prozent zahlen müssen. In diesem Fall kann es wirtschaftlich durchaus sinnvoll sein, wenn sich der Kreditnehmer dafür entscheidet, das bestehende Darlehen vorzeitig abzulösen.

Allerdings gibt es einen Faktor, der unter dieser Voraussetzung auf jeden Fall zu beachten ist, nämlich eine eventuell zu zahlende Vorfälligkeitsentschädigung. Diese Entschädigung wird praktisch von allen Banken berechnet, falls der Kredit während der vereinbarten Dauer der Zinsfestschreibung abgelöst werden soll. Umgangssprachlich wird die Vorfälligkeitsentschädigung oftmals auch Strafzins genannt, den der Kreditnehmer an die kreditgebende Bank zahlen muss. Es ist bei einer vorzeitigen Darlehensauflösung allerdings nicht immer so, dass zwangsläufig derartige Strafzinsen gezahlt werden müssen. Wer zum Beispiel mit seiner Bank ein variables Darlehen vereinbart hat, der muss in aller Regel auch keine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen. Der Grund besteht darin, dass der Bank in diesem Fall keine Zinsverluste entstehen, da sie während der Laufzeit jederzeit die Möglichkeit hat, die Darlehenszinsen anzupassen. Allerdings ist es in den meisten Fällen so, dass die Kunden mit ihrem Kreditgeber eine Zinsfestschreibung über beispielsweise fünf oder zehn Jahre vereinbart haben.

In diesem Fall muss die Bank ohnehin zunächst zustimmen, dass überhaupt eine vorzeitige Ablösung des Darlehens stattfinden darf. Ist dies so, können Kreditnehmer fest davon ausgehen, dass die genannten Strafzinsen berechnet werden. In Deutschland ist es leider üblich, dass die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung im Ermessen der jeweiligen Bank liegt. Es gibt noch keine gesetzliche Obergrenze, wenn man einmal den Straftatbestand des Wuchers außen vor lässt. Demzufolge kann es sein, dass durch Zahlung der Strafzinsen der Fall eintritt, dass im Saldo gar keine Zinsersparnis vorhanden ist. Der Kunde würde dann zwar ein neues Darlehen mit günstigeren Zinsen aufnehmen, hätte aber in der Summe dadurch keinen Vorteil, da die Vorfälligkeitsentschädigung praktisch die Zinsersparnis aufhebt. Aus dem Grund ist es wichtig, dass der Kreditnehmer stets berechnet, ob nach Abzug der zu zahlenden Strafzinsen überhaupt noch ein Zinsgewinn vorhanden ist. Sollte dies nicht der Fall sein, macht die vorzeitige Kredittilgung aus finanzieller Sicht absolut keinen Sinn.
 
© copyright 2006 - by piloh.de
^