Freitag, 29. März 2024

Zweitrangige Hypothek - Infos

Immer wieder hört man heute von der zweitrangigen Hypothek. Diese wird in der Regel bei einer Baufinanzierung in Anspruch genommen. Das heißt, mit der zweitrangigen Hypothek wird die eigentliche Baufinanzierung aufgestockt. Normale Baudarlehen belaufen sich auf einen Wert von bis zu 60 Prozent der jeweiligen Immobilie. Sie werden als erstrangige Hypothek vergeben und sind zu sehr niedrigen Zinssätzen erhältlich. Jeder Euro Fremdkapital, den man für den Hausbau benötigt und der über die Größenordnung von 60 Prozent des Beleihungswertes hinaus geht, wird hingegen als zweitrangige Hypothek vergeben.

Der Unterschied zwischen beiden Varianten: Die erstrangige Hypothek wird im ersten Rang des Grundbuchs eingetragen. Kommt es nun zu einer Zwangsversteigerung, so wird aus dem Erlös die erstrangige Hypothek auch vorrangig bedient. Alle Hypotheken, die in späteren Rängen eingetragen sind, wie eben auch die zweitrangige Hypothek, werden erst befriedigt, wenn der erstrangige Gläubiger bedient wurde. Da aber die Erlöse aus einer Zwangsversteigerung oft nicht einmal ausreichen, um die erstrangigen Forderung vollständig auszugleichen, bedeutet die Vergabe einer zweitrangigen Hypothek ein deutlich erhöhtes Ausfallrisiko für die Banken. Deshalb werden diese Hypotheken auch mit teils deutlich höheren Zinssätzen belegt. Eine Mehrbelastung im Bereich der Zinsen von 0,8 Prozent ist dabei durchaus möglich.

Wer sich nun für eine Baufinanzierung über die Bank entscheidet, und dabei mehr als 80 Prozent des Beleihungswertes an Darlehen aufnimmt, der muss mit einer Mischkalkulation bei den Banken rechnen, die mit deutlich höheren Zinsen versehen wird, als es eine reine erstrangige Hypothek wäre. Aus diesem Grund sollte man die Finanzierung für den Bau des Eigenheims auch auf zwei Beine stellen. An erster Stelle steht dabei die Bankfinanzierung bis zu 60 Prozent des Beleihungswertes, an zweiter Stelle ein Bausparvertrag.

Schließt man diesen heute, in Zeiten besonders günstiger Zinsen ab, so hat man die Chance, sich einen günstigen Zinssatz auch für die spätere Baufinanzierung zu sichern. Bauspardarlehen werden nämlich ohne Zinsaufschläge bis zu einem Beleihungswert von 80 Prozent vergeben. Die Bausparkassen sehen ein geringeres Risiko für den Verlust, da Bausparer im Allgemeinen als besonders zuverlässig gelten. Insofern sollte man also den Bausparvertrag keinesfalls außer Acht lassen, wenn es um die Finanzierung des Eigenheims geht.

Damit erklärt sich auch, warum man mindestens 20 Prozent der benötigten Summen als Eigenkapital aufweisen sollte. Denn jede weitere Kreditaufnahme für den Hausbau kann mit erheblichen zusätzlichen Kosten belastet sein, die wohl kaum jemand gerne eingehen möchte. Eine zweitrangige Hypothek sollte man nach Möglichkeit also immer vermeiden, um so erhebliche Einsparungen zu erzielen.
 
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