Freitag, 29. März 2024

Hypothekenbanken und Pfandkreditgeschäft in Deutschland

Die Geschichte der Hypothekenbanken in Deutschland begann während des neunzehnten Jahrhunderts, als das Hypothekenbankgesetz diesen Geldinstituten besondere Aufgaben zuwies, während das restliche Bankwesen im Kreditwesengesetz geregelt wurde. Hypothekenbanken durften nur in ihrem begrenzten Aufgabenbereich tätig werden, dieser umfasste die Beleihung inländischer Grundstücke sowie die Ausgabe von Schuldverschreibungen auf Grund der ihnen zugestandenen Hypotheken.

Die direkte Vergabe von Hypotheken durch andere Banken war nicht erlaubt, die Ausgabe von kommunalen Schuldverschreibungen erfolgte über öffentlich-rechtliche Geldinstitute. Die Geschichte der Hypothekenbanken in Deutschland endete eigentlich im Juli 2005, da zu diesem Zeitpunkt das neue Pfandbriefgesetz in Kraft trat. Dieses Gesetz beendete die besondere Rolle der Hypothekenbanken, indem es die Rechte und Pflichten aller Pfandbriefbanken einander anglich. Seit diesem Zeitpunkt dürfen ehemalige Hypothekenbanken alle üblichen Bankgeschäfte durchführen, ebenso kann jede Geschäftsbank bei der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) den Antrag stellen, zum Pfandbriefgeschäft zugelassen zu werden.

Einige frühere Hypothekenbanken tragen eine entsprechende Bezeichnung auch heute noch in ihrem Namen, während andere mit ihrer Muttergesellschaft vollständig verschmolzen wurden. Heutige Pfandbriefbanken werden nicht mehr nach Hypothekenbanken und sonstigen Pfandbriefbanken getrennt, stattdessen gibt jede zugelassene Pfandkreditbank sowohl Hypothekenpfandbriefe als auch kommunale Schuldverschreibungen heraus, ein drittes Betätigungsfeld besteht in der Emission von Pfandbriefen zur Finanzierung von Handelsschiffen und Flugzeugen. Die einzelnen Pfandbriefbanken in Deutschland haben sich im Verband deutscher Pfandbriefbanken zusammengeschlossen, welcher in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins mit Sitz in Berlin organisiert ist.

Zu den Aufgaben des Verbandes zählt neben der Öffentlichkeitsarbeit auch die politische Lobbytätigkeit, zu deren Zweck neben dem Büro in Berlin auch Geschäftsstellen am Sitz der Europäischen Union in Brüssel sowie in Tokio unterhalten werden. Der Verband ist Nachfolger des bis Mitte 2005 bestanden habenden Verbandes deutscher Hypothekenbanken und informiert auf seiner Webseite Anleger ausführlich über Pfandbriefe als Anlageform. Ein wichtiger Unterschied zwischen den früheren Hypothekenbanken und den heutigen Pfandkreditbanken besteht in der örtlichen Lage der für die Schuldverschreibungen berücksichtigten Objekte.

Während die ehemaligen Hypothekenbanken lediglich Objekte innerhalb Deutschlands finanzierten, bedienen die Pfandkreditbanken heute neben inländischen Grundstücken und Immobilien auch solche in anderen Staaten der Europäischen Union sowie im Wirtschaftsraum EWR, in der Schweiz, den USA, Kanada und in Japan. Obgleich jede Geschäftsbank einen Antrag zur Zulassung als Pfandkreditbank stellen kann, haben bislang nur wenige Institute von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. Die Anzahl der Mitgliedsinstitute im Verband deutscher Pfandkreditbanken beträgt im Herbst 2011 neununddreißig, nur sehr wenige Banken betreiben das Pfandkreditgeschäft, ohne dass sie Mitglied in der Vereinigung sind.
 
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