Donnerstag, 28. März 2024

Indirekte Kapitalbeteiligung zum Mitarbeitervorteil?

Viele Unternehmen wollen ihre Mitarbeiter über eine Kapitalbeteiligung am Erfolg beteiligen. Dies kann mit Blick auf die Motivation der Angestellten einen großen Effekt haben, schließlich arbeiten sie für eine Firma, die ihnen zumindest zu einem kleinen Teil selbst gehört. Allerdings ist es nicht immer ganz einfach, eine solche Kapitalbeteiligung in die Praxis umzusetzen. Bei börsennotierten Aktiengesellschaften ist es für den Arbeitgeber kein Problem. Hier haben die Mitarbeiter in der Regel die Möglichkeit, Aktien zu kaufen und sich auf diese Weise direkt am Unternehmen zu beteiligen.

Wenn es jedoch um eine andere Rechtsform geht, etwa eine OHG oder eine GmbH, ist die direkte Kapitalbeteiligung in der Regel keine Option. Selbst große Konzerne sind nicht unbedingt an der Börse notiert, sondern weisen eine andere Eigentümerstruktur auf. In diesem Fall ist die indirekte Kapitalbeteiligung der Mitarbeiter eine weitere Möglichkeit. Im Prinzip beteiligen sich die Mitarbeiter auch mit einer indirekten Kapitalbeteiligung am eigenen Unternehmen. Allerdings geschieht dies nicht, wie der Begriff schon vermuten lässt, auf direktem Wege. Vielmehr ist dazu eine andere rechtliche Konstruktion nötig. Ein Beispiel ist die Gründung eines Vereins oder einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Das bedeutet, dass nicht jeder einzelne Mitarbeiter für sich am Unternehmen beteiligt wird, zudem entsteht kein unmittelbares Beteiligungsverhältnis.

Mit Hilfe der zwischengeschalteten Institution kann Kapital von den Mitarbeitern eingesammelt und an das Unternehmen weitergeleitet werden. Auf diese Weise entsteht zwar ein etwas komplexeres Beteiligungsverhältnis, gleichzeitig bleibt die Flexibilität jedoch erhalten. Das ist gerade bei kleinen und mittelständischen Unternehmen wichtig, bei denen es nicht praktikabel wäre, die Angestellten direkt an der Firma zu beteiligen. Diese könnten ihre Anteile nur schwer verkaufen, außerdem ist es nicht leicht, den richtigen Unternehmenswert zu ermitteln. Die zwischengelagerte Institution, an der sich die einzelnen Mitarbeiter beteiligen, kann das eingesammelte Kapital an das Unternehmen weiterleiten und zum Beispiel als stiller Gesellschafter auftreten. In diesem Fall wird für das Kapital eine gewisse Verzinsung gewährt, die wiederum als Erfolgsprämie an die Mitarbeiter ausgeschüttet wird.

Steuerlich hat das den Vorteil, dass es sich nicht um Gehälter, sondern um Kapitaleinkünfte handelt; die Mitarbeiter müssen also in der Regel weniger Steuern und Sozialabgaben dafür zahlen. Gleichzeitig ist es durch die indirekte Kapitalbeteiligung der Mitarbeiter selbst in kleineren Unternehmen möglich, die Angestellten am Erfolg des Unternehmens zu beteiligen. Somit erhalten diese eine zusätzliche Motivation, da sich der finanzielle Erfolg ihres Arbeitgebers auch für sie bemerkbar macht. Welche Form der Kapitalbeteiligung für ein Unternehmen die beste ist, muss im Einzelfall geklärt werden. Hier sollten sich der Geschäftsführer und, sofern vorhanden, der Betriebsrat über die Einzelheiten abstimmen und diese mit einem Experten besprechen.
 
© copyright 2006 - by piloh.de
^