Freitag, 29. März 2024

Kautionskredit als Alternative zur Mietkaution

Die meisten Mieter müssen in Deutschland zunächst einmal eine Mietkaution hinterlegen, wenn sie eine neue Wohnung beziehen möchten. Diese Kaution soll in erster Linie dazu dienen, dass eventuelle Schäden an der Wohnung, die beim späteren Auszug des Mieters entdeckt werden, nicht vom Vermieter beglichen werden müssen. Für den Mieter stellt die zu zahlende Mietkaution oftmals eine größere finanzielle Belastung dar, denn ohnehin kommen mit dem Umzug diverse Kosten auf ihn zu. Daher nutzen in den vergangenen Jahren immer mehr Mieter die Möglichkeit, statt der Mietkaution in Form einer Barkaution einen Kautionskredit in Anspruch zu nehmen.

Es handelt sich dabei nicht um einen Kredit im eigentlichen Sinne, sondern der Mieter erhält praktisch von seiner Bank eine Bürgschaft, die er gegenüber dem Vermieter vorweisen kann. In dem Zusammenhang wird deshalb auch von einer Mietkautionsbürgschaft gesprochen, was sicherlich die treffendere Bezeichnung als Kautionskredit ist. Die Mietkautionsbürgschaft hat nicht nur für den Mieter, sondern in der Summe auch für den Vermieter einige Vorteile. Zunächst einmal profitiert der Mieter natürlich davon, dass er kein Geld aufwenden muss, wie es bei einer Barkaution der Fall wäre. Daher wird die Liquidität geschont und es können beispielsweise 1.000 Euro oder mehr in den Umzug investiert werden. Es gibt allerdings nicht nur Vorteile, durch die sich der Mietkautionskredit auszeichnen kann, sondern es müssen auch Nachteile berücksichtigt werden. So zahlt der Mieter als Kunde eine gewisse Gebühr, die deshalb berechnet wird, weil eben die Bank eine Bürgschaftsverpflichtung übernimmt. Beim Mietkautionsskonto wäre es hingegen so, dass der Inhaber sogar noch einen Ertrag erzielen könnte.

Daher ist es aus finanzieller Sicht auf Dauer betrachtet eigentlich nicht sinnvoll, sich für eine Mietkautionsbürgschaft zu entscheiden. Allerdings steht der kurzfristige Kapitalbedarf meistens im Vordergrund, sodass das Schonen der Liquidität in der Regel das Hauptargument ist. Wie eingangs erwähnt, profitiert nicht nur der Mieter von der Mietkautionsbürgschaft, sondern ebenfalls der Vermieter. So erspart er sich beispielsweise den Aufwand, für den Mieter ein Mietkautionsskonto einzurichten. Darüber hinaus kann sich der Vermieter darauf verlassen, dass die Bürgschaft im Schadensfall auch tatsächlich greift und die Bank dafür sorgt, dass der vereinbarte Betrag ausgezahlt wird. Für den Vermieter bedeutet ein Kautionskredit in gewissem Sinne also eine erhöhte Sicherheit, sodass es in der Praxis nicht verwunderlich ist, dass sich immer mehr Mieter und auch Vermieter für die Mietkautionsbürgschaft entscheiden. Dennoch sollte stets im Einzelfall überprüft werden, welche der zwei genannten Varianten für Mieter und Vermieter die bessere Lösung darstellt.
 
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