Donnerstag, 28. März 2024

Geld für die Kinder - das steht Eltern zu

Wer heute noch Kinder in die Welt setzt, der wird oftmals schief angeschaut. Mitunter wird nur noch der Kopf geschüttelt und einigen Eltern wird sogar vorgeworfen, dass sie die Kinder nur in die Welt setzen, um sich erfolgreich vor der Arbeit zu drücken. Doch auch, wenn man gerade dies nicht tun will, dann sollte man in jedem Fall wissen, welche Gelder den Eltern zustehen.

Zunächst einmal ist das staatliche Kindergeld zu nennen. Dieses beträgt 154 Euro pro Kind und wird direkt von der Familienkasse ausgezahlt, die dem Arbeitsamt angegliedert ist. Das Kindergeld wird für jedes Kind unabhängig vom Einkommen oder dem sozialen Status der Eltern gezahlt. Wahlweise kann man auf das Kindergeld verzichten und den Kinderfreibetrag steuerlich nutzen. Die meisten Menschen entscheiden sich jedoch für die Auszahlung des Kindergelds.

Weiterhin ist Unterhalt für das Kind möglich, insbesondere, wenn die Eltern getrennt sind, muss dieser von einem Elternteil an den anderen gezahlt werden. Zur Zahlung von Unterhalt ist immer derjenige Elternteil verpflichtet, bei dem das Kind nicht wohnt. Er muss dem Kind gegenüber so genannten Barunterhalt zahlen, während der Elternteil, bei dem das Kind lebt, diesem Naturalunterhalt bietet, nämlich in Form einer Wohnung, Nahrung und Kleidung.

Seit 2007 gibt es zusätzlich das Elterngeld vom Staat. Dabei erhalten die Eltern einen Ausgleich zum entgehenden Lohn, weil man für die Betreuung des Kindes vorübergehend die Arbeit aufgibt. Das Elterngeld wird in Höhe von 67 Prozent des letzten Nettoeinkommens gezahlt, ist allerdings auf höchstens 1.800 Euro begrenzt. Für Hartz IV Empfänger und Erwerbslose wird der Mindestsatz in Höhe von 300 Euro monatlich gezahlt. Die Gewährung des Elterngeldes ist grundsätzlich für zwölf Monate festgelegt. Verlängert werden kann das Ganze um zwei weitere Monate, wobei ein Elternteil maximal 12 Monate in Anspruch nehmen kann. Um die zusätzlichen zwei Monate das Geld zu erhalten, muss der andere Elternteil die Betreuung des Kindes übernehmen und sein Einkommen aufgeben. Durch Halbierung der Beträge kann das Elterngeld auch 24 Monate gezahlt werden.

Neben diesen Geldern erhalten Kinder grundsätzlich einen steuerlichen Freibetrag. Eltern können von daher einen Teil ihres Vermögens auf die Kinder übertragen. Die damit erwirtschafteten Zinsen sind bis zum Betrag von ca. 7.200 Euro jährlich steuerfrei, da dies dem Freibetrag eines Kindes entspricht. Auch zu den Kosten für die Betreuung in der Kindertagesstätte wird der Staat etwas dazusteuern. Dies geschieht vor allen Dingen durch eine steuerliche Absetzbarkeit der hierfür aufgewendeten Beträge. Eltern werden also schon recht stark unterstützt, obwohl einige Regelungen wohl die ohnehin erwerbslosen Eltern deutlich benachteiligen, da ihnen kein so hohes Elterngeld zusteht, weil kein Einkommen entfällt.
 
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