Samstag, 20. April 2024

Unterhalt für die Kinder bekommen

Die Unterhaltshöhe richtet sich in der Regel nach der Düsseldorfer Tabelle. Dort sind Maßstäbe angegeben, die in mehrere Gehaltsgruppen und Altersgruppen geordnet sind. Zum Beispiel bei einem Nettogehalt von bis zu 1500 Euro des Unterhaltspflichtigen müsste bei einem Kind zwischen 0 und 5 Jahren ein Unterhalt im Monat von 279 Euro gezahlt werden. Zur Hälfte wird hierbei das Kindergeld berücksichtigt, bzw. abgezogen.

Je mehr der Unterhaltspflichtige verdient, desto höher wird in der Regel auch die Unterhaltszahlung - je älter das Kind wird, desto mehr steht ihm auch zum Leben zu. So müsste zum Beispiel der Unterhaltspflichtige bei einem Nettoeinkommen zwischen 1901 Euro und 2300 Euro für ein 6 - 11 jähriges Kind schon 355 Euro im Monat bezahlen.

Fängt das unterhaltsberechtigte Kind eine Ausbildung an und bekommt diese vergütet, so wird dieses Entgeld auf den Unterhalt angerechnet. Dabei ist es egal, ob das Kind erst 16, oder bereits volljährig ist, also (über) 18 Jahre. Von der Ausbildungsvergütung wird ein Regelbetrag von 90 Euro abgezogen, der für berufsbedingte Aufwendungen gerechnet wird. Der Endbetrag wird von dem Unterhalt, der gezahlt werden müsste, abgezogen, sowie auch noch immer das Kindergeld.

Ein volljähriges Kind hat diesbezüglich die gleichen Rechte. Dieses hat noch einen zusätzlichen Vorteil. Es kann sich seine Unterhaltszahlung auf sein eigenes Konto auszahlen lassen. In dem Fall muss es sich aber auch selber darum bemühen, dass der Unterhaltspflichtige auch zahlt. Sollte das nicht gewünscht sein, so kann das unterhaltsberechtigte Kind aber auch demjenigen, der bisher dafür verantwortlich war, eine Vollmacht ausstellen, dass dieser sich auch weiterhin um die Unterhaltszahlungen kümmert.

Ist ein Kind voll berufstätig, wird erwartet, dass es für sich selber aufkommen kann. Genauso wenn es verheiratet ist, ist in erster Linie der Ehepartner für es zuständig.

Sind beide Elternteile berufstätig, so müssen auch beide für den notwendigen Unterhalt ihres gemeinsamen Kindes aufkommen. Dies berechnet sich nach beiden Nettogehältern. Die Gehälter werden zusammen addiert, davon wird die eventuelle Ausbildungsvergütung (abzüglich der 90 Euro), sowie das Kindergeld abgezogen. Dann wird ausgerechnet, wie viel welches Elternteil von dem Restbetrag übernehmen muss. Dies passt sich auch an dem jeweiligen Nettogehalt an. Das Kindergeld wird volljährigen Kindern in dem Fall zusätzlich ausgezahlt.

Jeder Mensch hat ein Recht auf einen Selbsterhaltsbetrag. Dieser liegt in etwa zwischen 770 und 900 Euro. Das ist das, was ein Mensch mindestens zum Leben benötigt. Würde die Unterhaltszahlung diesen Betrag unterschreiten, würde der Unterhaltsanspruch dementsprechend angepasst und verringert werden.
 
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