Freitag, 29. März 2024

Informationen zur Zahlung von Kindergeld

Jeder, der Kinder hat, weiß, dass diese auch entsprechend viel Geld kosten. Gerade in den ersten Lebensmonaten und -jahren klagen Eltern über hohe Belastungen durch ständig neue Kleidung, weil das Kind zu schnell aus dieser heraus wächst. Auch der Platz in der Kita will bezahlt werden usw.

Da hilft das Kindergeld, welches der Staat gewährt, doch schon ein gutes Stück weiter, auch wenn es natürlich nicht einmal annähernd ausreicht, um das Kind wirklich vollständig einzukleiden und zu ernähren. Den Antrag auf Kindergeld sollte man so schnell wie möglich nach der Geburt des Kindes stellen. Denn erst dann wird das Kindergeld auch gezahlt, wobei eine rückwirkende Zahlung für jeden Monat, in dem Anspruch bestand, ebenfalls möglich ist.

Der Antrag wird dabei bei der Familienkasse gestellt, die üblicherweise der Agentur für Arbeit angegliedert ist. Dabei gibt es spezielle Vordrucke für die Beantragung, die man auch in jedem Falle nutzen sollte. Denn nur so kann eine schnelle und reibungslose Abwicklung und Entscheidung über den Antrag erfolgen.

Kindergeld erhalten dabei alle Eltern eines Kindes. Dieses müssen auch nicht unbedingt die leiblichen Eltern sein. Lebt das Kind im Hause der Großeltern oder bei Adoptiv- oder Pflegeeltern, so erhalten diese auch den Anspruch auf Kindergeld. Bei getrennt lebenden Paaren steht das Kindergeld dem Elternteil zu, in dessen Haushalt das Kind lebt. Für das erste, zweite und dritte Kind gilt generell ein Betrag von 154 Euro monatlich, der direkt von der Familienkasse an die Eltern gezahlt wird. Für jedes weitere Kind erhalten die Erziehungsberechtigten einen Betrag in Höhe von 179 Euro monatlich.

Üblicherweise muss man das Kindergeld auch nur einmal direkt nach der Geburt schriftlich beantragen. Die Zahlung erfolgt dann bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres automatisch weiter. Kurz vor dem Erreichen dieses Alters erhält man in der Regel ein Schreiben von der Familienkasse, in dem diese darum bittet, ihr mitzuteilen, ob auch weiterhin ein Anspruch auf Kindergeld besteht. Dieser besteht immer dann, wenn sich das Kind noch in der Ausbildung befindet, studiert oder zur Schule geht und noch keine eigenen Einkünfte hat. Gerade in der Ausbildung sind aber eigene Einkünfte vorhanden, die jedoch meist unter der Grenze legen, die staatlich festgelegt wurde.

Um den Kindergeldanspruch weiterhin aufrecht zu erhalten, muss das Kind dann einen Fragebogen vom Ausbildungsbetrieb ausfüllen lassen, in dem auch festgehalten wird, wie hoch das Einkommen des Kindes ist. Anhand dieses Fragebogens entscheidet die Familienkasse dann, ob noch ein Anspruch auf Kindergeld besteht.
 
© copyright 2006 - by piloh.de
^