Freitag, 29. März 2024

Sind bei einer Bürgschaft Kosten und Gebühren zu bezahlen?

Will man einen Kredit aufnehmen, so verlangen die Banken heute in der Regel auch eine Bürgschaft. Wird die Bürgschaft von einem Bekannten oder Angehörigen gegeben, so werden hierbei keine Kosten fällig. Man kann aber zum Beispiel die Mietkaution für den Vermieter über eine Bankbürgschaft absichern. In diesen Fällen muss man die Bank Gebühren für die Bürgschaft entrichten. Die Kosten richten sich je nach Bank und auch nach der Bonität des Hauptschuldners. In der Regel errechnen sie sich prozentual von der gesamten Summe, für die sich die Bank verbürgt und liegen zwischen einem und drei Prozent. Die Gebühren werden dabei meist jährlich erneut fällig, solange die Bürgschaft besteht.

Grundsätzlich ist eine Bankbürgschaft bei Gläubigern gerne gesehen, wissen sie doch, dass sie hier in jedem Fall ihr Geld erhalten. Eine Bank wird sich jedoch hüten, eine Bürgschaft für einen Kunden zu übernehmen, dessen Bonität nicht den eigenen Richtlinien entspricht. In der Regel können also auch nur sehr gute Kunden einer Bank damit rechnen, dass diese eine Bürgschaft für sie übernimmt. Ferner muss man bedenken, dass man sich mit Inanspruchnahme einer Bankbürgschaft auch an die jeweilige Bank bindet.

Will man die Bankverbindung wechseln, ist dies nicht so ohne Weiteres möglich, da man dann auch Gefahr läuft, dass die Bank die Bürgschaft aufkündigt. Denn schließlich wird sie keine Bürgschaft übernehmen, wenn man nicht mehr bei ihr Kunde ist und die Bank nicht mehr prüfen kann, wie sich das Einkommen des Kunden entwickelt oder wie dessen Kontobewegungen aussehen.

Wer dagegen eine Bürgschaft von privat erhält, muss meist keine Gebühren zahlen. Hier entstehen keinerlei Kosten, da eine Bürgschaft im privaten Bereich meist aus Freundschaft oder einer anderen persönlichen Bindung heraus übernommen wird. Generell gilt jedoch auch hier, sollte der Bürge in Anspruch genommen werden, weil der Hauptschuldner seinen Zahlungsverpflichtungen dem Gläubiger gegenüber nicht nachkommt, so kann der Bürge das gezahlte Geld vom Schuldner zurück fordern. Ausnahmen sind nur möglich, wenn der Schuldner ins Insolvenzverfahren eingetreten ist und von der Restschuldbefreiung Gebrauch macht. Dann kann auch der Bürge seine Forderungen nicht mehr durchsetzen, bleibt dem Gläubiger gegenüber jedoch auch weiterhin zahlungspflichtig.

Bevor man also eine Bürgschaft übernimmt, und sei es innerhalb der eigenen Familie, sollte man all diese Risiken, die die Bürgschaft mit sich bringt, genau bedenken. Denn mitunter kann die Übernahme einer Bürgschaft auch den Bürgen durchaus in den finanziellen Ruin treiben. Dabei kann ihm sogar zugemutet werden, das Eigenheim zu veräußern, um für die Schulden des Hauptschuldners zu bürgen.
 
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