Dienstag, 19. März 2024

Inkasso Kosten und Gebühren

Immer häufiger müssen Unternehmen ihre Kunden anmahnen, weil diese die offenen Rechnungen einfach nicht begleichen können oder oft genug auch wollen. In diesen Fällen folgt nach der Zahlungserinnerung die zweite Mahnung und danach geht der Vorgang fast immer auch an ein Inkassobüro.

Bereits auf der zweiten Mahnung werden dann Mahngebühren sowie Verzugszinsen berechnet, die grundsätzlich auch zu zahlen sind. Durch das Inkassobüro kommen noch weitere Kosten hinzu, die der Schuldner dann ebenfalls tragen muss. Allerdings muss er nur solche Kosten übernehmen, die auch angemessen sind. Das heißt, eine Rechnung über 10 Euro rechtfertigt keine Mahngebühren in Höhe von 20 Euro.

Grundsätzlich sollte man deshalb bereits auf die Zahlungserinnerung mit der Zahlung selbst reagieren. Denn hier fallen meist noch keine Kosten an. Alle weiteren auflaufenden Kosten verteuern die ganze Angelegenheit nur unnötig. Deshalb sollte man hier in jedem Falle versuchen, so schnell wie möglich zu zahlen. Denn der Gesetzgeber hat beschlossen, dass die Aufwendungen, die ein Unternehmen für das Eintreiben des Geldes hat, durch den Schuldner beglichen werden müssen.

Im Falle der Beauftragung eines Inkassobüros steigen diese Kosten oft erheblich an, sodass der Schuldner hier zum Teil sehr hohe Summen auch zahlen muss. Theoretisch könnte der Gläubiger sogar die Verzugszinsen einklagen, weil ihm ja ein Zinsverlust entstanden ist, dadurch, dass das Geld nicht rechtzeitig bezahlt wurde. Die meisten Unternehmen verzichten jedoch hierauf. Das heißt, sie lassen Gnade vor Recht ergehen und sind froh, wenn wenigstens die Rechnung beglichen wird.

Wer sich dagegen bei Mahnungen und anderen Erinnerungsschreiben ungerecht behandelt fühlt und der Meinung ist, die Kosten seien eindeutig zu hoch, der sollte sich an einen Fachmann wenden und sich von diesem entsprechend beraten lassen. Der Anwalt oder auch die Schuldnerberatung können hier Auskunft geben, welche Kosten angemessen sind und welche eben auch nicht.

Ist die Forderung jedoch gerechtfertigt und die Gebühren für das Inkasso und die Mahnungen befinden sich im angemessenen Rahmen, so muss man diese grundsätzlich auch bezahlen. Man kann hier nur versuchen, mit der Gegenseite zu verhandeln und einen Vergleich über die Inkasso Kosten und Gebühren zu schließen. Dabei wird der Gläubiger etwas von seiner ursprünglichen Forderung abgehen, der Schuldner hingegen wird immer noch einen Teil zahlen müssen.

Ob der Vergleich bzw. die Verhandlungen zu diesem jedoch Sinn machen, sollte wiederum ein entsprechender Experte beurteilen. Die tatsächlich angefallenen Kosten für das Inkassobüro müssen dabei aber in jedem Fall beglichen werden, da der Unternehmer andernfalls damit ja auch noch einen Verlust hinnehmen müsste.
 
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