Dienstag, 16. April 2024

Wie und wann lässt sich eine Kredit-Abtretung vermeiden?

Bei einer Kredit-Abtretung handelt es sich um den Verkauf eines Darlehens, wobei die ursprüngliche Kreditbank als Verkäufer und in den meisten Fällen ein Finanzdienstleister als Käufer auftritt. In besonders großem Maße sind Immobilienkredite von der Kredit-Abtretung betroffen, während normale Privatdarlehen selten verkauft werden. Im Rahmen von Firmenfinanzierungen werden Kreditverkäufe jedoch seit kurzem häufiger vorgenommen. Die Wahrscheinlichkeit, dass die Bank einen Immobilienkredit an einen Finanzdienstleister verkauft, sinkt mit der Pünktlichkeit der Bezahlung der Kreditraten.

Einige Zeitschriften haben zwar berichtet, dass auch pünktlich bediente Immobiliendarlehen verkauft worden seien, die Banken haben dieses Vorgehen jedoch zurückgewiesen und einzelne belegte Vorfälle als Versehen bezeichnet. Sie mussten jedoch einräumen, Immobilienkredite teilweise auch dann verkauft zu haben, wenn die betroffenen Kunden zwar nicht im Verzug waren, sie die vereinbarten Raten aber durchaus mehrfach verspätet überwiesen hatten. Des Weiteren zeigte sich, dass gelegentliche Kreditverkäufe erfolgt waren, wenn der Kunde mit anderen Konten bei der gleichen Bank in Verzug geraten war oder die Bank andere belastbare Informationen über eine deutliche Verringerung seiner Kreditwürdigkeit vorliegen hatte. Grundsätzlich sind die Angaben der Banken glaubhaft. Da ein Kreditverkauf mit einem nicht unerheblichen Maß an Zinseinnahmen verbunden ist, stellt er die kostspieligste Art der Refinanzierung dar.

Aus diesem Grund verkauft eine Bank ordnungsgemäß bediente Kredite nur im Fall einer wirtschaftlichen Notlage oder bei Aufgabe des entsprechenden Geschäftsbereiches. Die Kredit-Abtretung ist rechtlich jedoch erlaubt; wenn die Bank weiterhin den Service für den Käufer übernimmt und somit Ansprechpartnerin des Kunden bleibt, muss sie diesen noch nicht einmal zwingend über den Darlehensverkauf informieren. Der Kreditnehmer ist auch nach einer Kredit-Abtretung vor einer gesetzwidrigen Kündigung des Darlehens geschützt, allerdings wird der Erwerber eine rechtlich zulässige Kreditkündigung in der Regel tatsächlich vornehmen. Zwangsversteigerungen erfolgen tatsächlich wesentlich häufiger, wenn der nicht ordnungsgemäß bediente Kredit an einen Finanzdienstleister abgetreten wurde.

Es ist grundsätzlich möglich, sich gegen eine Kredit-Abtretung vertraglich abzusichern. Zu diesem Zweck vereinbart der Kreditnehmer mit der Bank eine entsprechende Klausel im Kreditvertrag. Diese Vereinbarung bindet jedoch nur die Bank, welche bei einem Verstoß gegen sie erfolgreich auf Schadenersatz verklagt werden kann. Wirksam ausschließen lässt sich eine Kredit-Abtretung nur dadurch, dass ergänzend zur Grundschuld ein Abtretungsverbot im Grundbuch eingetragen wird. Sollte in diesem Fall die Bank widerrechtlich einen Verkauf des Darlehens vornehmen, kann der Aufkäufer die Immobilie nicht verwerten; in der Regel prüfen Finanzdienstleister entsprechende Einträge ohnehin, ehe der Kaufvertrag über das Darlehen wirksam wird und verzichten dankend auf den Erwerb entsprechend abgesicherter Kredite.
 
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