Samstag, 20. April 2024

Den Lebensversicherungsverkauf einer Kündigung vorziehen

Die Lebensversicherung ist nach wie vor für viele Menschen unverzichtbar, denn sie kombiniert eine sichere Altersvorsorge mit der Absicherung der Hinterbliebenen im Todesfall. So erhält die Person, die im Vertrag benannt ist, bei Tod des Versicherungsnehmers die vereinbarte Versicherungssumme. Sollte der Versicherte jedoch den Ablauf des Vertrages erleben, wird diese Summe zuzüglich angefallener Überschussanteile an ihn ausgezahlt. Zwar sind die Überschussanteile einer solchen Versicherung nicht garantiert, der durchschnittliche Ertrag liegt trotz dessen zwischen 4-5% p.a. Menschen, die die Beiträge ihrer Versicherung nicht mehr bezahlen können oder wollen, haben verschiedene Möglichkeiten, mit der Versicherung umzugehen. Viele Gesellschaften bieten zum Beispiel an, den Vertrag ruhen zu lassen.

Dies ist bis zu einem Zeitraum von einem Jahr möglich. Weiterhin gibt es die Möglichkeit, den Beitrag zu senken. Dies bringt jedoch eine gesenkte Todesfall-Leistung sowie eine geringere Ablaufleistung mit sich. Wer seine Versicherung trotzdem liquidieren möchte, kann sie sowohl kündigen wie auch verkaufen. Der Unterschied sowie die Folgen von Verkauf und Kündigung sollen nachfolgend beschrieben werden. Die Kündigung einer Lebensversicherung ist in der Regel mit einer Frist von drei Monaten möglich. Hierzu ist ein schriftlicher, formloser Auftrag an die Versicherungsgesellschaft erforderlich. Nach Eingang der Kündigung errechnet die Versicherung den Rückkaufswert des Vertrages, der zum Ende der Kündigungsfrist an den ehemaligen Versicherungsnehmer ausgezahlt wird. Der Rückkaufswert errechnet sich aus der Summe der bisher getätigten Einzahlungen abzüglich der Risikobeiträge der Versicherung, der Gebühren für Verwaltung und Vertrieb sowie eventuell zur Anrechnung kommenden Stornokosten. Vor allem der Posten Gebühren wird in den ersten Laufzeitjahren der Versicherung eine große Position einnehmen, denn diese werden, verteilt auf die ersten fünf Jahre, vom Versicherungsguthaben abgezogen. Somit wird der Rückkaufswert in nahezu jedem Fall geringer als die Summe der Einzahlungen sein, was letztendlich einen Verlust für den Vertragsinhaber bedeutet.

Die Kündigung einer Lebensversicherung hat zudem den Nachteil, dass kein Todesfallschutz mehr besteht, die Hinterbliebenen also nicht mehr abgesichert sind. Vor allem wenn die Versicherung den Ernährer einer Familie absichern soll, ein herber Verlust. Sofern nach einiger Zeit, wenn wieder ausreichend Einkommen vorhanden ist, eine neue Versicherung abgeschlossen werden soll, muss zudem mit einem erhöhten Beitrag gerechnet werden, denn dieser wird maßgeblich vom Alter des Versicherten beeinflusst. Eine gute Alternative zur Kündigung ist daher der Verkauf der Lebensversicherung. Was in den USA und Großbritannien bereits Praxis ist, setzt sich nun auch in Deutschland immer häufiger durch. Hierbei wird die Lebensversicherung an eine in diesem Bereich tätige Gesellschaft verkauft, die dann bis zum Ende der Versicherungslaufzeit die Beiträge weiter bezahlt. Am Laufzeitende erhält sie dann die vereinbarte Versicherungssumme sowie die von der Versicherung erzielten Überschussanteile. Da diese vor allem aus dem Schlussanteil bestehen, erzielt die kaufende Gesellschaft in der Regel eine hohe Rendite. Doch auch der ehemalige Versicherungsnehmer hat durch den Verkauf einige Vorteile. Dies ist zum einen der Kaufpreis, der in der Regel deutlich höher ist als der Rückkaufswert ist. Die Differenz kann bis zu 15% betragen. Da jedoch zwischen den Gesellschaften große Unterschiede bestehen, sollte ein Vergleich durchgeführt werden.

Das ist entweder durch Einschaltung eines freien Vermittlers oder durch Ausstellung verschiedener Angebote möglich. Viele Gesellschaften bieten auch an, ein kostenloses Angebot per Internet zu erstellen. Zudem ist der Verkauf einer Lebensversicherung im Gegensatz zur Kündigung steuerfrei, was vor allem bei hohen Rückkaufswerten relevant ist. Ein weiterer Vorteil des Verkaufs einer Lebensversicherung ist der Erhalt des Todesfallschutzes. Da die ankaufende Gesellschaft die Beiträge für die Versicherung weiterhin bezahlt, bleibt der ehemalige Vertragsinhaber versicherte Person, die Hinterbliebenen genießen weiterhin den vollen Schutz. Allerdings kann nicht jeder Versicherungsinhaber seine Police verkaufen, denn um Gewinn zu erzielen, müssen die Verträge einige Voraussetzungen erfüllen. So muss die Lebensversicherung von einer deutschen Gesellschaft stammen und es darf keine Direktversicherung sein. Auch fondsgebundene Lebensversicherungen werden nicht von jeder Gesellschaft angenommen, dies muss auf Nachfrage geklärt werden. Zudem muss die Versicherung einen Mindestrückkaufswert von 5.000 Euro aufweisen. Sofern fondsgebundene Lebensversicherungen überhaupt angenommen werden, liegt die Anforderung für den Rückkaufswert bei mindestens 25.000 Euro. Auch die Restlaufzeit ist für den Ankauf entscheidend. In den meisten Fällen darf diese nicht mehr als 15 Jahre betragen.
 
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