Freitag, 29. März 2024

Eine letzte Mahnung erhalten

Die Menschen müssen mit immer weniger Einkommen, die immer höheren Lebenshaltungskosten tragen. Doch wie sollen sie dies anstellen? Kein Wunder, dass man da nicht mehr in der Lage ist, die eine oder andere Rechnung zu zahlen, auch wenn diese bereits angemahnt wurde. Spätestens, wenn die letzte Mahnung ins Haus flattert, sollte man aber in jedem Fall reagieren und versuchen die Rechnung zu begleichen oder sich zumindest auf eine Ratenzahlung mit dem Gläubiger einigen.

Denn wenn man auch diese Mahnung unberücksichtigt lässt, kommt es in der Regel zum Mahnbescheid, der mit erheblichen, zusätzlichen Kosten belastet ist. Diesen Mahnbescheid kann der Gläubiger dabei ausstellen, ohne dafür rechtliche Hilfe wie einen Anwalt in Anspruch zu nehmen. Das Gericht überprüft den Mahnbescheid nicht. Sollte dieser also zu Unrecht ergangen sein, sollte man in jedem Fall Einspruch erheben. Denn erfolgt dieser nicht, so erhält man automatisch den Vollstreckungsbescheid, gegen den man ebenfalls noch Einspruch erheben kann. Wird auch dieser unbeantwortet gelassen, kommt es zur Vollstreckung, gegen die dann kein Einspruch mehr möglich ist. Ob die Forderung begründet ist oder nicht, der Gerichtsvollzieher kann nun vollstrecken und sämtliche Wertgegenstände pfänden.

Sind keine Wertgegenstände vorhanden, so kann sogar der Lohn gepfändet werden, wobei jedoch gewisse Selbstbehalte eingehalten werden müssen. In diesem Fall ist es natürlich besonders unangenehm für den Schuldner, da auch sein Arbeitgeber von der finanziellen Notlage erfährt. Zudem verlangen die Arbeitgeber für Pfändungen auf den Lohn auch noch eine Bearbeitungsgebühr, sodass sich der Auszahlungsbetrag noch weiter nach unten verringert.

Ebenfalls ist auch eine Kontenpfändung möglich. Das heißt, dass die Bank dazu verpflichtet ist, das Konto einzufrieren. Es dürfen also keine Auszahlungen mehr vorgenommen werden und auch die Abbuchung von Lastschriften ist in diesen Fällen nicht mehr möglich. Die Miete, der Strom, das Telefon – all dies kann dann nicht mehr bezahlt werden. Nicht einmal der Schuldner als Kontoinhaber kann dann noch an sein Geld heran.

Er hat nun 14 Tage Zeit, beim zuständigen Amtsgericht einen Antrag auf Pfändungsschutz zu stellen, um das Konto wieder frei zu räumen. Erfolgt dieser nicht, so ist das gesamte Guthaben, welches sich noch auf dem Konto befindet, nach Ablauf der 14-tägigen Frist an den sperrenden Gläubiger auszuzahlen. Auch alle künftigen Geldeingänge sind an diesen zu überweisen, sofern nicht später noch ein Pfändungsschutz beantragt wird. Dabei erhält der Gläubiger das gesamte Guthaben solange, bis die Schulden bei ihm vollständig abgetragen sind.
 
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