Donnerstag, 18. April 2024

Bei der Schufa eine Löschung veranlassen

Über die Schufa weiß man Eins ganz gewiss: Sie kennt unsere finanzielle Situation, zumindest die schlechte. Die Schufa speichert solche Daten wie Bankkonten, Mobilfunkkonten, Kreditkarten, Leasingverträge, Ratenzahlungsgeschäfte und über Kredite und Bürgschaften, und somit können unsere aktuellen Daten eingesehen werden. Welche Ratenzahlung wir mit wem haben, welche Höhe der Zinsen und wie lange die Laufzeit eines bestimmten aufgenommenen Kredites dauerte. Des Weiteren kann eingesehen werden, ob wir Raten oder eine Rechnung nicht bezahlt haben, wie viele Mahnverfahren oder sogar Gerichtsverfahren wir haben.

Was passiert aber, wenn Sie Ihre Rechnungen bezahlt haben? Oder der Schufa ist ein Fehler unterlaufen und Sie haben einen falschen Eintrag bekommen? In diesem Fall ist es möglich den Eintrag löschen und gegebenenfalls korrigieren zu lassen. Sie können sich ihre Auskünfte bei den Schufa-Geschäftsstellen mündlich abholen, das würde Sie dann nichts kosten; haben Sie diese Möglichkeit nicht, können Sie über den schriftlichen Verkehr ihre Auskunft beantragen, welche dann 7,60 € kostet. Die Summe müssen Sie bezahlen - zu diesem Punkt gab es bereits einige Gerichtsverfahren.

Während ein Kläger seine 6 € zurück bekam, musste ein Kläger die stattliche Summe von 300 € bezahlen, da er die Klage verlor. Die Summe ist mit den Bearbeitungsgebühren gleichzusetzen. Schriftliche Eigenauskünfte beantragen Sie unter Angabe der vollständigen Personalien einschließlich des Geburtsdatums. Nach Eingang der Daten, des Auskunftsverlangens (ein formloser Brief reicht aus) und der Zahlung der 7,60 €, durch Lastschriftverfahren, erhalten Sie ihre Auskunft. Formulare für den Antrag finden Sie auf der Internetseite der Schufa. Dort können Sie den Antrag auch online ausfüllen.

Erfahrungen von Verbraucherschützern zeigen, dass auch die Schufa mal Fehler machen kann. Die Löschung ihrer Schufaeinträge müssen Sie selber beantragen. Wenden Sie sich hierfür an die Schufa Geschäftsstelle und verlangen Sie nach Paragraphen 33ff. des Bundesdatenschutzgesetzes die Löschung, Sperrung oder Berichtigung der falschen Daten. Wenn die Schufa bis zu einem gewissen Zeitpunkt keine Löschung oder Lösung vorweisen kann, werden die Daten bis zur Klärung der Angelegenheit gesperrt.

Vorlagen, wie Sie einen Brief an die Schufa zur Löschung ihrer Daten formulieren können, sind schnell zu finden und erleichtern das Verfahren. Sollte die Schufa sich weigern die falschen Daten zu löschen, bleibt Ihnen leider nur der Gang zu einem Anwalt, der dann ihre Interessen vertritt.
 
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