Freitag, 29. März 2024

Finanzamt - Lohnsteuer bezahlen

Das Finanzamt ist der Ansprechpartner, wenn es um die Zahlung von Steuern geht. Dazu gehört natürlich auch die Lohnsteuer, die jeder Arbeitnehmer zahlen muss. Allerdings wird die Lohnsteuer nicht vom Arbeitnehmer an das Finanzamt bezahlt, sondern hierfür ist der Arbeitgeber verantwortlich. Er muss die Lohnsteuer, die der Arbeitnehmer zu zahlen hat, direkt vom Lohn einbehalten und ist verpflichtet, diese an das Finanzamt weiter zu leiten. Bei sehr kleinen Unternehmen beispielsweise wird die Lohnsteuer oft nur einmal im Jahr fällig.

Andernfalls muss diese monatlich bezahlt werden. Die Lohnsteuer ist dabei zum 10. des Folgemonats fällig. Für den Juli muss also die Lohnsteuer aller Mitarbeiter am 10. August bezahlt werden. Versäumt der Arbeitgeber die rechtzeitige Zahlung der Lohnsteuer, dann muss damit gerechnet werden, dass das Finanzamt Säumniszuschläge berechnet. Eine Stundung ist zwar auf Antrag möglich, allerdings muss die Lohnsteuer nach Ablauf dieser ebenfalls gezahlt werden. Zahlt der Arbeitgeber die Lohnsteuer für seine Arbeitnehmer nicht, kann er sich sogar strafbar machen. Denn das Geld selbst gehört den Arbeitnehmern, der Arbeitgeber verwaltet dieses lediglich treuhänderisch. Anders sieht es bei der Einkommenssteuer aus, die von Selbstständigen und Freiberuflern gezahlt werden muss. Da diese Personengruppen kein regelmäßiges Gehalt beziehen, wird kein monatlicher Betrag abgezogen. Die Selbstständigen sind selbst dafür verantwortlich, ihre Einkommenssteuervorauszahlungen an das Finanzamt zu leisten. Diese errechnen sich aufgrund der gesamten Steuerschuld des Vorjahres. Die Einkommenssteuervorauszahlungen müssen dabei vier Mal jährlich gezahlt werden. Das hat für den Selbstständigen den Vorteil, dass sich die Steuerlast auf vier kleinere Raten aufteilen lässt und nicht eine große Zahlung geleistet werden muss. Sollte zu viel Steuer gezahlt worden sein, kann sich der Selbstständige diesen zu viel entrichteten Betrag im Rahmen der Steuererklärung wieder zurück holen. Dies ist also genauso geregelt, wie bei allen Arbeitnehmern.

Die Einkommenssteuer ist dabei nicht viel anders geartet, als die Lohnsteuer, sie wird lediglich anders bezeichnet und anders gezahlt. Die Berechnung erfolgt aber auf derselben Grundlage.
 
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