Freitag, 29. März 2024

Geld anlegen in Luxemburg

Seit einigen Jahren ist in Deutschland das Bankgeheimnis massiv aufgeweicht worden. Die öffentlichen Behörden haben das Anrecht, nicht nur alle Bankverbindungen der Bürger zu erfahren, sondern auch Einblick in die hier getätigten Umsätze zu erhalten. Dies ist natürlich ein Umstand, der den meisten der Deutschen keinesfalls auch nur ansatzweise gefällt. Deshalb ist es nicht verwunderlich, wenn man die seither stattfindende Kapitalflucht ins Ausland betrachtet.

Der Grund für eine Geldanlage beispielsweise in Luxemburg liegt nur selten in der Hinterziehung von Steuern oder den vermeintlich hohen Zinsen. Deutlich wichtiger ist es den meisten Anlegern, ihre Gelder diskret anlegen zu können. In Luxemburg kann man eine Anlage eröffnen, sein Geld einzahlen und sich sicher sein, dass Vater Staat von diesem Geld nichts erfährt. Sollte der deutsche Fiskus ein Auge auf die Anlage in Luxemburg geworfen haben, so muss er zunächst einmal einen Antrag auf Amtshilfe stellen. Diesem wird jedoch nur dann stattgegeben, wenn ein Verdacht auf eine Straftat oder eine tatsächliche Straftat verübt wurde. In diesen Fällen kann man auch hier Einblick in die Konten nehmen, andernfalls jedoch besteht seitens Luxemburgs kein Handlungsbedarf.

Steuern werden ebenfalls nicht hinterzogen, nur weil man sein Geld in Luxemburg anlegt. Hier wird genauso die Kapitalertragssteuer anfallen und direkt von den ausgezahlten Zinsen einbehalten, wie an allen anderen Orten auch. Die einbehaltenen Steuern werden dann direkt an den deutschen Fiskus weiter geleitet, wobei jedoch keine Namen der Kontoinhaber angegeben werden. Das heißt, das Finanzamt weiß zwar, dass deutsche Gelder in Luxemburg liegen, kann diese aber niemandem zuordnen.

Damit man all diese Vorteile genießen kann, wird es allerdings nötig, das Geld nicht etwa zu überweisen, da es dann von den deutschen Behörden wieder problemlos nachverfolgt werden könnte, sondern man sollte es vielmehr in bar einzahlen. Hierbei muss man der Bank einen Nachweis erbringen, woher das Geld stammt. Kann man einen Kontoauszug oder eine Auszahlungsquittung vorlegen, die zeigt, dass man das Geld vom eigenen Konto abgehoben hat, sollte es keine Probleme geben. Man sollte zudem auf die Höchstbeträge achten. Gelder von mehr als 10.000 Euro sollten nicht über die Grenzen gebracht werden, da dieses Bargeld in jedem Fall beim Zoll angemeldet werden muss, und zwar unaufgefordert. Wer dies nicht tut, riskiert, dass der Zoll das Geld sogar einbehalten darf.

Weiterhin ist zu beachten, dass die Renditen, die man in Luxemburg für seine Geldanlagen erhält, oft niedriger als in Deutschland liegen. Dies liegt ebenfalls an dem verschärften Bankgeheimnis, dass sich das Ausland immer gut bezahlen lässt, in diesem Fall eben mit verringerten Zinsen.

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