Dienstag, 19. März 2024

Von der GEZ eine Mahnung erhalten

Sobald man einen Fernseher oder ein Radio sein Eigen nennt, muss man dafür auch GEZ bezahlen. Das sollte mittlerweile auch jedem klar sein. Dennoch hält sich hartnäckig der Gedanke, man könne die GEZ umgehen. Sofern man sich bei dieser nicht abmeldet, ist dies jedoch auch nicht möglich. Die GEZ wird in diesen Fällen ihren Kunden auch weiterhin die Gebühren abbuchen.

Sollten diese nicht gezahlt werden, kann man dann durchaus auch eine Mahnung von der GEZ erhalten. Mitunter wird aber auch hierauf verzichtet, da man bereits im Verzug ist, wenn man die Gebühren nicht zu deren Fälligkeit entrichtet hat. Die GEZ ist in diesen Fällen oft nicht zimperlich, sodass man schnell einen Gerichtsvollzieher vor der Tür stehen hat.

Grundsätzlich wird aber auch die GEZ erst einmal diverse Mahnschreiben versenden, um den Schuldner über die Fälligkeit der Gebühren in Kenntnis zu setzen. Dieser sollte nun schnellstens auf die jeweiligen Schreiben reagieren und entweder die fälligen Beträge zahlen, oder aber sich mit der GEZ in Verbindung setzen, sollte hier etwas nicht stimmen. Dies kann zum Beispiel dann der Fall sein, wenn man gar nicht bei der GEZ angemeldet ist. Denn dann fallen ja schließlich auch keine Gebühren an und auch wenn diese angemahnt werden, sind diese Mahnungen nicht rechtens. Man hat keinen Vertrag mit der GEZ und muss deshalb auch nicht zahlen.

Kann die GEZ aber nun eindeutig beweisen, dass man ein Rundfunkgerät bereit hält, so muss man in jedem Fall auch zahlen. Mitunter kann die GEZ dabei sogar eine Nachzahlung für die vergangenen Wochen und Monate verlangen. Deshalb sollte man hier stets Obacht geben, ob die Eintreibung der Forderungen auch tatsächlich berechtigt ist. Kann man die Gebühren jedoch nicht zahlen, weil man gerade die finanziellen Mittel nicht zur Verfügung hat, so muss man in jedem Falle versuchen, sich mit der GEZ in Verbindung zu setzen und eine Einigung zu erzielen. Dies ist insofern nötig, als dass man dadurch das Mahnverfahren unterbrechen kann, es also nicht zum Besuch des Gerichtsvollziehers kommt. Eventuell kann man hierbei eine Stundung, also einen Zahlungsaufschub, in einigen Fällen auch eine Ratenzahlung erwirken.

In jedem Fall ist es wichtig, nach einer Möglichkeit zu suchen und nicht einfach den Kopf in den Sand zu stecken und gar nicht zu reagieren. Denn dadurch wird alles nur noch schlimmer und man katapultiert sich selbst ins Aus. Redet man jedoch offen und ehrlich mit der GEZ, so kann man oft eine Einigung finden, die für beide Seiten befriedigend ist. Dies gilt im Übrigen auch bei allen anderen Gläubigern.
 
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