Donnerstag, 18. April 2024

Eine zweite Mahnung erhalten

Eine Mahnung zu erhalten, ist heute für viele Menschen keine Seltenheit mehr. Solange es bei der ersten Mahnung bzw. bei der Zahlungserinnerung bleibt, sollte dies auch kein Problem darstellen. Denn es kann ja schließlich wirklich einmal passieren, dass man den Ausgleich einer fällig gewordenen Rechnung übersieht. Doch kommt dann schon die zweite Mahnung, so ist Schnelligkeit angesagt.

Der Grund hierfür ist recht einfach. Durch die immer schlechter werdende Zahlungsmoral werden auch die Unternehmen immer härter, was das Mahnwesen angeht. Da gibt es kaum noch ein Unternehmen, welches hier zimperlich ist. Die meisten arbeiten bereits heute eng mit einem Inkassobüro zusammen, der übliche Mahnweg, erste Mahnung, zweite Mahnung, dritte Mahnung, Mahnbescheid ist heute kaum noch zu finden. Nach der Erstellung der zweiten Mahnung geht der Vorgang oftmals direkt ans Inkassobüro. Die Unternehmen versprechen sich dadurch einen höheren Druck beim Kunden erzeugen zu können und somit ihr Geld schneller zu erhalten.

Das mag wohl auch in einigen Fällen stimmen. Doch für die Schuldner bedeutet die Übergabe an das Inkassobüro auch gleichzeitig eine enorme Mehrbelastung im Bezug auf die Kosten des Mahnverfahrens. Denn er ist verpflichtet, die angefallenen Kosten des Inkassobüros entsprechend zu tragen, auch wenn der Gläubiger diese erst einmal vorstrecken muss. Und Inkassounternehmen sind dabei nicht zimperlich, wenn es um die Eintreibung ihrer Forderungen geht und klagen diese notfalls auch gerichtlich ein.

Erhält man nun also bereits die zweite Mahnung eines Unternehmens sollte man unverzüglich reagieren. Zu diesem Zeitpunkt ist es oft noch möglich, eine gütliche Einigung zu erzielen. Dafür wird es natürlich erforderlich, sich mit dem Unternehmen in Verbindung zu setzen. Kann man die Rechnung zahlen, so sollte man die Zahlung schnellstens erledigen. Ist dies nicht der Fall, kommt man nicht umhin, das Gespräch mit dem Gläubiger zu suchen. Schildert man ihm die eigene wirtschaftliche Lage und kann ihm aufzeigen, dass der vollständige Ausgleich der Rechnung aktuell nicht möglich ist, wird der Gläubiger in vielen Fällen auch einlenken.

Oftmals wird sich dann auf eine Ratenzahlung geeinigt. Der Grund dafür: Auch Unternehmen scheuen die zusätzlichen Kosten, die bei einer weiteren Verfolgung des Falles entstehen würden und sind froh um jede gütliche Einigung, die sie treffen können. Zwar erhalten sie ihr Geld so verspätet, aber andererseits bekommen sie es überhaupt. An die Ratenzahlung muss sich der Schuldner dann aber auch in jedem Falle halten, denn tut er dies nicht, so wird der Gläubiger mit Sicherheit den weiteren Gang des Mahnverfahrens wieder aufnehmen.
 
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