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Bei einem Mietkauf kann der Mieter die Immobilie zu einem vorher festgesetzten Zeitpunkt erwerben. Dabei werden die eingezahlten
Mietzahlungen zur Abzahlung der Immobilie genutzt. Durch den Mietkauf gewährt der Verkäufer der Immobilie dem Käufer somit eine Art
Stundung des Kaufpreises. Zur Abzahlung des Kaufpreises wird dem Käufer der Immobilie die Möglichkeit eingeräumt, diesen Kaufpreis
als Mietzahlungen abzuzahlen. Die vereinbarten Mietzahlungen beinhalten neben dem Abzahlungsbetrag somit auch einen Zinsbetrag.
Der restliche Kaufpreis der Immobilie wird nach einer vorher vereinbarten Zeit in einem Betrag abgezahlt. Dieses kann bereits nach
einem oder auch erst nach Ablauf von zehn Jahren der Fall sein. Als Sicherheit für den Käufer wird dementsprechend ein Eintrag in
dem Grundbuch vorgenommen, damit dieser nach Ablauf des Mietkaufvertrages auch die Gewähr hat, dass das Eigentum nach Zahlung des
restlichen Betrages in das Eigentum des Käufers übergeht. Bei einem Mietkauf ist nur die Vereinbarung zwischen dem Käufer und dem
Verkäufer relevant. So werden bei diesen Verträgen keine Kreditinstitute oder andere Unternehmen einbezogen. Es empfiehlt sich aber
für beide Seiten den Vertrag zum Mietkauf mit der Unterstützung eines fachkundigen Juristen, respektive Notars aufzusetzen.
Der Mietkauf wird häufig von Selbständigen und jungen Familien genutzt, die keinen Kredit für eine Immobilie von einer Bank oder von
einer Sparkasse erhalten würden. Auch Menschen, die aufgrund eines negativen Schufa-Eintrages keinen Kredit erhalten würden, kommen für
diese Art des Eigenheimerwerbs in Frage. Zudem ist die monatliche Belastung durch die zu zahlenden Raten bei einem Mietkauf meistens nicht höher,
als bei einer banküblichen Finanzierung. Allerdings gibt es für einen Mietkauf nicht die staatlichen Förderungen, die vielen Käufern bei dem
Erwerb einer Immobilie zustehen würden. Dennoch sollten einige Personengruppen keinen Mietkauf einer Immobilie in Anspruch nehmen. Denn wer eine
bankübliche Finanzierung der Immobilie nicht bezahlen könnte, der würde auch den Mietkauf auf Dauer nicht finanzieren können. Zudem gilt auch für
diese Art der Eigenheimfinanzierung, wer arbeitslos wird und schließlich Arbeitslosengeld II erhält, sprich Hartz 4, dem wird die Immobilie auch
nicht gestattet, wenn diese nicht angemessen von der Größe her (Wohnraum) ist.
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