Freitag, 29. März 2024

Mahnung wegen nicht bezahlter Miete

Trautes Heim, Glück allein - so zumindest das alt bekannte Sprichwort, das wohl jedem geläufig ist. Die meisten Menschen leben dabei jedoch nicht im Eigenheim, sondern zur Miete. Da nun aber auch die Mieten nicht gerade gering sind, kann es hier schnell passieren, dass man finanziell nicht mehr in der Lage ist, die Miete pünktlich zu zahlen. Dies kann vor allen Dingen dann der Fall sein, wenn man arbeitslos wird oder der eigene Arbeitgeber in einer finanziellen Notlage ist und das Gehalt nicht mehr pünktlich überweisen kann.

Rein rechtlich gesehen, ist die Zahlung der Miete monatlich zum dritten Werktag fällig. Der Mieter kommt ab dem vierten Werktag eines Monats auch ohne eine weitere Mahnung automatisch in Verzug. Ausnahmen gelten nur dann, wenn diese im Mietvertrag ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurden.

Ist nun abzusehen, dass man die Miete nicht zahlen kann, weil der Arbeitgeber nicht zahlt, sollte man sich umgehend mit dem Vermieter in Verbindung setzen und diesem die Situation schildern. In der Regel hat dieser Verständnis dafür und gewährt eine Stundung der Miete, also einen Zahlungsaufschub. Dies ist auch sinnvoll, da man meist nach drei Monaten der Nichtzahlung des Lohns Anspruch auf Insolvenzgeld in Höhe des Nettoeinkommens von der Bundesagentur für Arbeit hat. Danach sollte man die Miete also wieder problemlos bezahlen können.

Wichtig dabei ist, sich noch vor einer Mahnung wegen rückständiger Mieten mit dem Vermieter in Verbindung zu setzen. Denn nur so hat man die Chance, sich mit diesem noch gütlich zu einigen. Wartet man erst die Mahnung ab, obwohl man schon im Voraus weiß, dass man nicht zahlen kann, macht dies immer einen schlechten Eindruck.

Doch was tun, wenn die Mahnung wegen nicht bezahlter Mieten schon ins Haus geflattert ist? In diesem Fall sollte man die Miete schnellstens überweisen. Denn spätestens nach zwei nicht bezahlten Mieten hat der Vermieter das Recht, eine fristlose Kündigung auszusprechen und diese auch mit einer Räumungsklage zu vollziehen.

Kann man nicht zahlen, weil das Geld zur Zeit einfach fehlt, sollte man sich so schnell wie möglich mit dem Vermieter in Verbindung setzen. Dabei ist ihm die Situation genau zu schildern, damit er auch erkennen kann, dass es sich hier um eine Notlage handelt. Sollte die Zahlungsunfähigkeit nicht nur vorübergehend sein, sondern von Dauer, lässt sich vielleicht auch eine Verringerung der monatlichen Miete vereinbaren. Andernfalls sollte man sich auf die Suche nach einer anderen Wohnung begeben.

Dabei muss aber die bisherige Miete weiter gezahlt werden, da der neue Vermieter in der Regel auch eine Auskunft des bisherigen Vermieters verlangt, in der bestätigt werden muss, dass die Mieten alle anstandslos bezahlt wurden. Ansonsten hat man kaum eine Chance auf eine neue Wohnung.
 
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