Freitag, 29. März 2024

Gebühren der GEZ nicht bezahlen

Jeder Bürger Deutschlands, der ein Rundfunkgerät sein Eigen nennt, ist auch dazu verpflichtet, die Rundfunkgebühren an die GEZ, die Gebühreneinzugszentrale zu entrichten. Diese Gebühren werden dazu verwendet, die öffentlich-rechtlichen Fernsehprogramme zu finanzieren. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Besitzer der Rundfunkgeräte diese Sender auch tatsächlich nutzt oder nicht. Laut Satzung muss er die Gebühren zahlen, sobald er entsprechende Geräte zum Empfang bereit hält.

Um nun auch alle zahlungspflichtigen Bürger auch wirklich zu erhalten, gleicht die GEZ ihre Datensätze immer wieder mit den aktuellen Einwohnerlisten der Einwohnermeldeämter ab. Sofern hier ein Name auftaucht, der noch kein Rundfunkgerät angemeldet hat, erhält diese Person ein entsprechendes Schreiben von der GEZ. Darin wird der Betroffene aufgefordert, seine Geräte anzumelden. Tut er dies nicht, kann man dies mit Geldstrafen ahnden. Allerdings muss der Betroffene nur Geräte anmelden, die auch wirklich vorhanden sind. Eine Geldstrafe ist hier aber auch nicht so einfach durchzusetzen, da erst einmal bewiesen werden muss, dass überhaupt entsprechende Rundfunkgeräte vorhanden sind.

Auch wenn der Kontrolleur (die GEZ beschäftigt mittlerweile einige Tausend freiberufliche Kontrolleure deutschlandweit) vor der Tür steht, sollte man sich als Kunde nicht einschüchtern lassen. Denn in der Regel müssen sich diese Kontrolleure zuerst einmal ausweisen. Sie haben aber kein Anrecht darauf, um Einlass in die Wohnung zu begehren. Diesen kann man ihnen problemlos verweigern. Auch wenn viele Kontrolleure dann gerne mit der Polizei oder einer Hausdurchsuchung drohen, sollte man einen kühlen Kopf bewahren und sich klar machen, dass diese Menschen auch keine anderen Rechte oder Befugnisse als alle anderen Menschen haben.

Man ist allerdings zur Auskunft darüber verpflichtet, ob man ein Rundfunkgerät sein Eigen nennt. Diese Auskunft kann durch die GEZ auch erzwungen werden. Mit Hilfe von Ordnungsgeldern und anderen, vergleichsweise harmlosen Strafen kann diese Verweigerung der Auskunftspflicht geahndet werden. Ob man bei der Auskunft allerdings die Wahrheit sagt, das muss jeder für sich selbst entscheiden. Denn grundsätzlich kann das Vorhandensein von Geräten nur durch deren Anpeilung bewiesen werden, oder wenn diese so laut laufen, dass der Kontrolleur, der sich nebenan befindet, dies eindeutig mit hören kann.

Wurde man allerdings als Schwarzseher entlarvt, so muss man seine Geräte im Nachhinein anmelden. Eine Geldstrafe droht, wenn man diese nicht binnen eines Monats angemeldet hat oder für einen Zeitraum von mehr als sechs Monaten keine Gebühren mehr gezahlt hat. Von dieser Ordnungsstrafe sieht die GEZ allerdings ab, wenn man seine Geräte im Nachgang noch freiwillig selbst anmeldet und die noch zu zahlende Gebühr entsprechend zahlt.
 
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