Donnerstag, 18. April 2024

Nebenkosten nicht bezahlt

Die zweite Miete kennt wohl ein Jeder, diese stellt die Nebenkosten dar. Dabei fallen Nebenkosten für Wasser genauso wie für Strom oder Heizung, für die Gartenpflege und den Hausmeister an. All dies sind Kosten, die der Vermieter erst einmal auslegt und bezahlt. Einmal im Jahr erfolgt dann die Nebenkostenabrechnung. In dieser wird aufgeführt, wie hoch der tatsächliche Verbrauch im vergangenen Jahr war. Da die meisten Vermieter aber zwischen Kaltmiete und Warmmiete unterscheiden, hat man ja schon einen Teil der Nebenkosten bezahlt.

Das heißt, es muss jeden Monat die Warmmiete an den Vermieter bezahlt werden, in der bereits eine Vorauszahlung auf die Nebenkosten mit inbegriffen ist. Werden die tatsächlichen Kosten nun in der Nebenkostenabrechnung aufgezeigt, so wird vom Gesamtbetrag die Vorauszahlung abgezogen. Dabei ergibt sich nun eine Differenz, die sowohl positiv, als auch negativ sein kann. Hat man mehr bezahlt, als bezahlt werden muss, ergibt sich eine Rückzahlung, die entweder mit der nächsten Mietzahlung verrechnet werden kann oder aber vom Vermieter überwiesen wird. Hat man hingegen noch nicht genügend voraus gezahlt, so ergibt sich eine Nachzahlung, die ebenfalls binnen einer bestimmten Frist an den Vermieter überwiesen werden muss oder bei der nächsten Mietzahlung mit aufgeschlagen wird.

Immer häufiger kommt es aber bei der Nachzahlung zu enorm hohen Beträgen. Diese können viele Mieter dann nicht mehr auf einen Schlag bezahlen. Anstatt nun aber den Kopf in den Sand zu stecken, sollte man sich an seinen Vermieter wenden und diesem die Sachlage schildern. In den meisten Fällen kann man sich dann auf eine Ratenzahlung einigen. Dabei zahlt man die laufende Miete normal weiter und zusätzlich die vereinbarte Rate, bis die Nachzahlung abgetragen ist.

Wer hingegen die Nebenkosten einfach nicht bezahlt, der muss mit einer Klage rechnen. Der Vermieter kann auf die Zahlung der Nebenkosten sowie auf Schadenersatz durch den entstandenen Verzug klagen. Entspricht die Höhe der Nachzahlung der Höhe von insgesamt zwei Monatsmieten, so kann sogar eine außerordentliche Kündigung ausgesprochen werden, wobei in deren Folge auch eine Zwangsräumung möglich wird. Obwohl es zwar einige Zeit dauert, bis diese tatsächlich durch ist und der säumige Mieter geräumt wird, sollte man es nicht darauf ankommen lassen.

Sinnvoller ist der schnelle Gang zum Vermieter, sodass man mit ihm eine gütliche Einigung treffen kann. Alles andere wäre absolut falsch, da man hier sein eigenes Heim aufs Spiel setzen würde, was wohl nicht im Sinne des Mieters sein wird. Solange jedoch die reguläre Miete normal bezahlt wird, sollte der Vermieter sich auch auf eine Ratenzahlung der Nebenkosten bzw. der Nachzahlung aus diesen einlassen.
 
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