Donnerstag, 18. April 2024

Strafzettel nicht bezahlt

Hat man falsch geparkt, etwa im Halteverbot oder in der Aufstellfläche für die Feuerwehr, so wird man häufig ein Knöllchen an der Windschutzscheibe vorfinden. Hierin wird einem mitgeteilt, dass man eine Ordnungswidrigkeit begangen hat und demnächst Post von der zuständigen Behörde erhalten wird. In diesem Brief findet man dann auch den genauen Zeitpunkt der Tat sowie das Bußgeld, welches man zahlen soll. Dieses muss binnen einer Woche beglichen werden. Ganz ähnlich verhält es sich auch, wenn man zu schnell gefahren ist und geblitzt wurde. Auch hier erhält man einen entsprechenden Bescheid, indem das genaue Bußgeld mitgeteilt wird usw.

Man hat nun die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen, oder aber einfach zu bezahlen. Reagiert man hingegen gar nicht auf den Strafzettel, so wird das Mahnverfahren eingeleitet. Hierbei wird eine erste Mahnung ausgestellt, die häufig bereits mit Kosten belegt ist. Wird auch hierauf nicht reagiert, muss man mit weiteren Mahnungen rechnen, die natürlich auch zusätzliche Kosten verursachen. Zudem können die Behörden ihre Forderungen auch noch schärfer eintreiben. Sie haben die Möglichkeit, beim Nichtbezahlen eines Strafzettels das Konto des Schuldners zu sperren.

Dabei erhalten sie das gesamte auf dem Konto befindliche Guthaben, solange bis die Schuld ausgeglichen ist. Die Auszahlung erfolgt nach einer Wartefrist, innerhalb derer der Schuldner noch einen Antrag auf Pfändungsschutz stellen kann. Dieser wiederum ist beim Amtsgericht bzw. bei der Behörde selbst zu stellen. Er darf nicht verwehrt werden, da dem Schuldner zumindest ein bestimmter Betrag zum Leben bleiben muss. Das Konto wird jedoch nur wieder frei gemacht, wenn man sich einigen kann, wie die Schuld nun beglichen werden soll.

Dabei ist eine Ratenzahlung die häufigste Variante, die eingesetzt wird. Die Behörden gehen in der Regel auch darauf ein, sodass man die Chance erhält, seine Schulden in kleinen monatlichen Raten abzutragen. Allerdings muss man sich an diese Ratenzahlung dann auch wirklich halten, da das Konto andernfalls schnell wieder gesperrt wird.

Im schlimmsten Fall kann es sogar soweit gehen, dass ein Haftbefehl ausgestellt wird. Dabei fallen natürlich zusätzliche Kosten für den Polizeieinsatz an, die ebenfalls vom Schuldner getragen werden müssen. Außerdem kommt er in Haft und muss dort entweder seine Schulden bezahlen oder die Schulden absitzen.

Grundsätzlich sollte man deshalb den Strafzettel nicht zu lange liegen lassen, um diese weiteren Maßnahmen der Behörden gar nicht erst kennen lernen zu müssen. Sollte man die Strafe aufgrund ihrer Höhe nicht auf einen Schlag bezahlen können, ist es ratsam sich bei Zugang des Strafzettels auch sofort mit der Behörde in Verbindung zu setzen und diese beispielsweise um eine Ratenzahlung zu bitten. In der Regel wird man dabei keine Probleme erhalten und die Behörden genehmigen diese Vorgehensweise.
 
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