Freitag, 29. März 2024

Wohnung Kaution nicht bezahlt

Auf der Suche nach einer neuen Wohnung kann man so einiges erleben. In jedem Fall muss man auch daran denken, dass hier einige Kosten auf einen zukommen. Neben der eigentlichen Miete, den Umzugskosten und Maklergebühren, verlangt auch fast jeder Vermieter eine so genannte Kaution. Diese dient ihm als Sicherheit, sollte die Miete einmal nicht gezahlt worden sein oder nach dem Auszug des Mieters sind massive Schäden an der Wohnung zu finden.

Die Kaution beträgt dabei regelmäßig etwa zwei bis drei Monatsmieten. Wichtig ist, dass hier nur die Kaltmieten zugrunde gelegt werden dürfen. Die Kaution kann dabei durchaus in bis zu drei Raten bezahlt werden. Die erste Rate ist bei Mietbeginn fällig. Mitunter kann man sich aber auch mehr Raten einigen, die dann niedriger ausfallen. Hier sollte man mit dem Vermieter reden.

Der Vermieter ist verpflichtet, die Kaution dann verzinslich anzulegen, wobei er das Geld getrennt von seinem eigenen Vermögen anlegen muss. Hierzu sind normale Sparkonten bei einer Bank mit dreimonatiger Kündigungsfrist ebenso möglich wie auch Fonds oder Bundesschatzbriefe. Am Ende der Mietzeit steht dem Vermieter dann eine angemessen Prüfungsfrist zu, binnen derer er evtl. Schäden an der Wohnung erkennen und beseitigen lassen muss. Oftmals wird hier gewartet, bis die letzte Abrechnung über die Nebenkosten erfolgt ist. Sollte hier eine Nachzahlung entstehen, so kann der Vermieter den Betrag von der Kaution einbehalten. Den Rest, inklusive der angefallenen Zinsen muss er aber in jedem Fall an den Mieter auszahlen.

Kann der Mieter die Kaution nicht bezahlen, so sollte er sich umgehend mit dem Vermieter in Verbindung setzen, um das Ganze mit diesem zu klären. Dabei ist es wichtig, eine Einigung, wie die Ratenzahlung zu erzielen. Kann man dies nicht, kann der Vermieter die Kaution auch gerichtlich einfordern. Ein solches Gerichtsverfahren ist aber immer auch mit zusätzlichen Kosten verbunden, die der Mieter dann ebenfalls mit tragen müsste.

Insofern ist eine gütliche Einigung für beide Parteien deutlich sinnvoller. Wohnt man bereits in der Wohnung und kann oder will die Kaution nicht bezahlen, kann der Vermieter ebenfalls gerichtliche Schritte einleiten. Diese können dann sogar bis zur Zwangsräumung reichen, sodass der Mieter aus der Wohnung heraus geklagt wird. Deshalb ist es ratsam, sich vorab zu einigen oder aber auch um eine Verringerung der vereinbarten Kaution zu bitten. Auch hierauf lassen sich viele Vermieter mittlerweile ein, sofern denn wenigstens die monatlichen Mieten regelmäßig und pünktlich beglichen werden.
 
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