Freitag, 19. April 2024

Was sollte man zu Nominalverzinsung und Effektivverzinsung wissen?

Bevor man sich für eine Bank entscheidet, bei der dann ein Kredit beantragt werden soll, ist die Durchführung eines Kreditvergleichs sinnvoll. Bei einem solchen Kreditvergleich geht es den meisten Kreditsuchenden naturgemäß darum, das Angebot mit dem möglichst niedrigsten Zinssatz zu finden. Damit für den Verbraucher gewährleistet ist, dass die verschiedenen Angebote auch im Hinblick auf die Gesamtkosten überhaupt vergleichbar sind, müssen die Banken schon seit vielen Jahren den Effektivzins angeben.

Die Effektivverzinsung ist der Zinssatz, den der Kunde wortwörtlich effektiv an die Bank zahlt. Zu unterscheiden ist dieser Zinssatz vom Nominalzinssatz, der lediglich angibt, welcher Zinssatz für die in Anspruch genommene Darlehenssumme nominal zu zahlen ist. Der Nominalzinssatz beinhaltet daher auch nur die Zinskosten, lässt jedoch die Verrechnung der Tilgung sowie auch etwaige Zusatzkosten (Bearbeitungsgebühren, Kontoführungsgebühren etc.) unbeachtet. In der Effektivverzinsung sind hingegen alle Kosten enthalten, die auf den Kreditnehmer zukommen, falls er sich für die Aufnahme des Kredites entscheidet. Durch den Vergleich der Effektivverzinsung, welche die verschiedenen Kreditangebote beinhaltet, ist es für den Verbraucher also auf schnelle und einfache Art möglich, den Kredit mit den geringsten Kosten zu finden.

Denn während ein Kredit A mit einer Nominalverzinsung von zum Beispiel 6,5 Prozent in der Summe auch preiswerter als ein Kredit B mit einer Nominalverzinsung von 6,4 Prozent sein kann, ist die Aussagekraft der Effektivverzinsung eindeutiger. Denn in diesem Beispiel könnte der Kreditnehmer definitiv davon ausgehen, dass ein Kredit mit einem Effektivzins von 6,4 Prozent auch wirklich günstiger als ein Kredit mit einem Effektivzins von 6,5 Prozent ist. Aber nicht nur bei Krediten ist die Effektivverzinsung ein aussagekräftiger Wert, sondern auch bei vielen verzinslichen Anlageprodukten. Bei den Anlageprodukten ist die Effektivverzinsung deshalb ein wichtiger Wert, weil es sich dabei faktisch um die Rendite einer Geldanlage handelt. Auch hier wäre - wie schon zuvor beim Darlehen der Fall - die Angabe der Nominalzinsen nicht besonders aussagekräftig.

Denn wenn eine Anlage zum Beispiel einen Nominalzins von 5,5 Prozent beinhaltet, klingt das zunächst einmal sehr gut. Fallen jedoch für den Anleger jährliche Gebühren von zwei Prozent an, so läge die Rendite (Effektivverzinsung) nur noch bei 3,50 Prozent. Daher ist die Angabe der Effektivzinsen auch im Anlagebereich sehr sinnvoll, um den tatsächlichen Ertrag verschiedener Angebote und Finanzprodukte miteinander vergleichbar zu machen. Sehr häufig ist der Effektivzins übrigens bei den verzinslichen Geldanlagen niedriger als der Nominalzins, was meistens an direkten oder indirekten Gebühren liegt. Es gibt jedoch auch Ausnahme, die zum Beispiel das Tagesgeld, da es hier in der Regel keine Kosten für den Anleger zu beachten gibt.
 
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