Dienstag, 19. März 2024

Mahnung ohne Rechnung erhalten

Nicht selten erlebt man solche Fälle, dass in der Buchhaltung der Firma einige Fehler unterlaufen können. Manchmal bekommt man eine Rechnung zugeschickt, und wundert sich als Kunde, weil man diese doch auf jeden Fall schon bezahlt hat. Nachweise sind da von Vorteil und müssen deshalb alle aufbewahrt werden, denn nicht selten geht in der Buchhaltung etwas schief.

Manchmal bekommt man jedoch eine Mahnung, obwohl man die Rechnung zuvor gar nicht erhalten hat. Das kann dann folgende Gründe haben: Es könnte zwar theoretisch daran liegen, dass der Deutschen Post ein Fehler unterlaufen sein könnte, doch diese Option ist die Unwahrscheinlichste. Viel eher ist zu vermuten, dass die Buchhaltung sich geirrt hat, und die Rechnung versäumt hat, an den Kunden zu schicken, das jedoch nicht zugeben will, oder zu spät bemerkt und dann eine Mahnung losschickt. In einem solchen Fall sollte der Kunde gelassen bleiben, und sofort Widerspruch gegen die erhaltene Mahnung einlegen. Das kann man schriftlich oder telefonisch tun, jedoch wird die Schriftliche Variante immer bevorzugt, da man dann etwas zur Hand hat, und somit, wenn erforderlich, einen Nachweis vorlegen kann.

Es gibt nämlich solch Firmen, die versuchen, Kunden durch Mahngebühren unsicher zu machen und dadurch, Gebühren, die eigentlich unberechtigt sind, zu verdienen. Auf solche Mahnungen sollte der Kunde, ganz treffend erwähnen, dass er keine Rechnung erhalten hat und deshalb die Mahnung nicht berechtigt wäre. Daher müsste er auf jeden Fall die Mahnungsgebühren in Frage stellen, und sich verweigern diese zu bezahlen. Da die Angelegenheit ja nicht von ihm verschuldet wurde, muss er eigentlich auch nicht für die Fehler der Buchhaltung geradestehen.

Klar, dass ein Nachweis dafür, dass man keine Rechnung zuvor erhielt, schwer zu erbringen ist, da man nichts Schriftliches vor sich liegen hat, aber man sollte es dennoch nicht unversucht lassen, und selbstbewusst an die Sache herangehen, da man sich ja überzeugt ist, keine Rechnung erhalten zu haben. Somit ist eine Mahnung mit Mahngebühren auf jeden Fall unberechtigt. In diesem Falle sollte man dann auf die Antwort der Firma warten.

Empfehlenswert wäre außerdem ein solches Schreiben per Annahmeeinschreiben zu schicken, da man dann den Nachweis hat, dass die wichtige Reklamation, auf die Mahnung, auch bei der betroffenen Firma eingegangen ist. All das sollte der Kunde wissen, und sich auf solche Fallen nicht einlassen, er sollte sicher und gezielt an die Angelegenheit herangehen, und sich seiner Sicherheit nicht beirren lassen, da er 100%ig überzeugt ist, keinerlei Rechnung erhalten zu haben und daher eine rechtzeitige Zahlung der Rechnung seines Erhaltens nicht möglich gewesen war. Somit sollte auf jeden Fall die Zahlung der Mahngebühr abgelehnt werden.
 
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