Donnerstag, 18. April 2024

Hinterbliebenen Rente bekommen

Es ist immer ein tragischer Fall, wenn ein geliebter Mensch stirbt. Umso schlimmer erscheint diese Lage, wenn es sich um einen nahen Anverwandten handelt. In diesem Fall kommt zu der seelischen Trauer noch die Sorge um die finanzielle Zukunft. So ungern man sich in dieser schweren Zeit auch mit Geld beschäftigen will, ist es doch wichtig, dass man sich um die Bereitstellung der Hinterbliebenenrente kümmert. Doch wer hat Anspruch auf diese Form der Rente und wie berechnet sich die Hinterbliebenenrente?

Berechtigt für den Empfang der Hinterbliebenenrente ist in jedem Fall der zum Zeitpunkt des Todes mit dem Verstorbenen verheiratete Ehepartner. Die Ehe muss allerdings mindestens zwölf Monate gedauert haben bis der Tod des Partners eingetreten ist. Diese Einschränkung gilt nicht, wenn keine begründete Annahme besteht, dass die Ehe nur zum Zweck der Erlangung des Rentenanspruchs geschlossen wurde. Zu den Hinterbliebenen zählen natürlich auch Kinder, die aus der Ehe hervorgegangen sind oder solche, die mit ehelichen Kindern rechtlich gleichgestellt sind. Im Allgemeinen haben diese Kinder bis zur ihrem 18. Geburtstag einen Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente. Ein Anspruch bis zum Ende des 25. Lebensjahres besteht, solange sich das Kind in einer Ausbildung befindet oder ein freiwilliges soziales Jahr ableistet. Auch nicht verheiratete Partner aus einer eheähnlichen Lebensbeziehung haben seit dem Jahr 2005 einen Anspruch auf eine Rente im Falle des Ablebens des anderen Partners.

Grundsätzlich hängt die Art, Dauer und Höhe der Hinterbliebenenrente von den Bestimmungen des gesetzlichen Rentenversicherers ab. Es gibt verschiedene Zahlungsmodelle für eine solche Rente wegen Todes. Für Kinder besteht Anspruch auf Halb- oder Vollwaisenrente. Diese entspricht 10 % bzw. 20% der Rente des Verstorbenen. Hinterbliebene unter 45 Jahren, die kein eigenes Kind erziehen müssen haben lediglich Anspruch auf die kleine Witwenrente. Diese wird maximal über zwei Jahre ausgezahlt und zählt 25% der Rente des Verstorbenen. Dieses Rentenmodell gilt auch für nichteheliche Partner, die kein Kind des verstorbenen großziehen. Für Personen über 45 Jahren, oder jüngere, die ein minderjähriges Kind erziehen gilt die große Witwenrente, die 55% der Rente des Verstorbenen entspricht. Der Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente erlischt in jedem Fall, wenn der Partner wieder heiratet.

Um eine solche Rente zu erhalten, muss man einen Antrag stellen. Für diesen sollte man den dafür vorgesehenen Vordruck verwenden und die üblichen Papiere beilegen. Zu diesen gehören die Geburtsurkunde, die Sterbeurkunde und die Heiratsurkunde. Aber auch die üblichen Nachweise über Ausbildungszeiten und Arbeitslosigkeit sollten beigelegt werden.
 
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