Freitag, 29. März 2024

Rente versteuern - Steuer zahlen im Alter

Auch im Alter, wenn man nicht mehr arbeitet, muss man Steuern zahlen, doch das war nicht immer und für alle Rentner so. Seit dem Alterseinkünftegesetz gelten neue Regeln für das Versteuern von Renten, und zwar rückwirkend bis zum Jahr 2005; plötzlich müssen zahlreiche Rentner, die mit dem Thema „Steuern“ schon längst abgeschlossen hatten, wieder eine Steuererklärung abgeben.

Bei gesetzlichen Renten, wie zum Beispiel der Altersrente, der Erwerbsminderungsrente, Zahlungen des beruflichen Versorgungswerkes oder aus einem Rürup-Vertrag, der Witwenrente oder der Waisenrente, gelten die folgenden Steuerregeln: Abhängig vom Jahr des Renteneintritts ist ein fester Betrag der Rente steuerfrei, der Rest der Zahlung steuerpflichtig. Beginnt die Rente zum Beispiel im Jahr 2009, sind 42 % der Rente (brutto, vor dem Abziehen der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge) als Freibetrag anzusehen. Sollte die Rente direkt in Anschluss an die ursprünglichen Einnahmen treten, wie zum Beispiel bei einer Erwerbsminderungsrente, ist der Prozentsatz der ersten Rente gültig.

Bei Renten aus einer privaten Versicherung wie zum Beispiel der Pensionskasse, der VBL-Rente, Pensionsfonds, einer privaten Rentenversicherung oder einer betrieblichen Rentenversicherung wird auf den Ertragsanteil der Auszahlung Steuer erhoben, wobei die Höhe der Steuer vom Alter des Rentners bei Rentenbeginn abhängig ist. Beginnt die Rente zum Beispiel mit 60 Jahren, macht der Ertragsanteil 22 % aus, ist man bei Rentenbeginn hingegen schon 65, schrumpft der Ertragsanteil auf 18 %. Unabhängig davon sind betriebliche Renten jedoch voll steuerpflichtig, wenn die Einzahlung der Beiträge steuerfrei erfolgt ist, das gleiche gilt für Riester-Renten.

Zeitlich befristete Renten aus privaten Versicherungen, wie zum Beispiel Berufsunfähigkeitsrenten oder Erwerbsunfähigkeitsrenten werden abhängig von ihrer Laufzeit besteuert: Der steuerpflichtige Prozentsatz steigt, je länger die Laufzeit der Rente dauert, wobei nur die vollen Jahre zählen. Unter Umständen kann auch der für unbefristete Renten geltende Ertragsanteil zum Zuge kommen, und zwar genau dann, wenn Rentenbeginn der 65. Geburtstag ist und die private Rente für genau 18 Jahre gezahlt wird, sind nur 18 % statt 19 % zu versteuern.

Zu den wichtigsten Renten zählen aber sicherlich auch die steuerfreien Renten, die in der Steuererklärung gar nicht angegeben werden müssen. Dazu zählen zum Beispiel Zahlungen aus Schmerzensgeldrenten, Schadenersatzrenten (Ausgleich vermehrter Bedürfnisse), Geldrenten, die DDR- oder Nazi-Unrecht wiedergutmachen sollen, Schwerbeschädigten- und Kriegsrenten sowie Renten der gesetzlichen Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft). Aus Kapitallebensversicherungen oder privaten Rentenversicherungen stammende Kapitalauszahlungen sind dann steuerfrei, wenn der entsprechende Vertrag älter als 12 Jahre gelaufen ist und vor dem Jahr 2005 unterschrieben wurde.
 
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