Freitag, 29. März 2024

Repair-Entgelt bei Auslandsüberweisungen meiden

Mittlerweile ist es keine Besonderheit mehr, wenn man von seinem Girokonto aus auch Überweisungen ins Ausland vornimmt. Ein Grund dafür ist die immer weiter fortschreitende Globalisierung, die nicht nur im Güter- und Warenverkehr deutlich spürbar ist, sondern eben auch im Finanzbereich. Erwirbt man zum Beispiel über das Internet von einem ausländischen Anbieter ein Produkt oder nimmt eine Dienstleistung in Anspruch, so kann man häufig entweder mit Kreditkarte oder eben durch eine Überweisung auf das ausländische Konto zahlen.

Vom Ablauf und Inhalt her gibt es nur noch ganz wenige Unterschiede zwischen der inländischen Überweisung und der Überweisung auf ein ausländisches Konto. Einen nicht ganz unwichtigen Unterschied gibt es aber doch, und zwar wenn es darum geht, welche Daten des Empfängers auf dem erteilten Überweisungsauftrag enthalten sein müssen. Bei der inländischen Überweisung, also der Überweisung auf ein deutsches Bankkonto ist es so, dass hier die Bankverbindung und der Name des Empfängers anzugeben sind. Die Bankverbindung wiederum besteht aus der Kontonummer des Empfängers und aus der Bankleitzahl der Bank, bei welcher das Empfängerkonto geführt wird.

Bei der Auslandsüberweisung, zum Beispiel auch bei der EU-Überweisung bzw. der Euro-Überweisung, müssen zwar auch der Name des Zahlungsempfängers und dessen Bankverbindung angegeben werden, aber hier besteht die Bankverbindung aus dem IBAN und dem BIC-Code der Empfängerbank. Nur die Kontonummer und die Bankleitzahl des Empfängers reichen hier nicht mehr aus. Der BIC-Code ist eine Kombination aus Buchstaben, durch die jede Bank weltweit genau identifiziert werden kann. Der IBAN ist eine Nummer, die zwar die Bankleitzahl und Kontonummer des Zahlungsempfängers enthält, aber auch noch weitere Ziffern und Prüfziffern beinhaltet. Fehlt eine dieser Angaben, also IBAN oder BIC-Code, dann wird meistens seitens der Bank ein so genanntes Repair-Entgelt berechnet.

Das Repair-Entgelt stellt faktisch einen Aufwandsersatz für die Bank dar, die bei falschen oder fehlenden Angaben zum Empfänger tätig wird und versucht, den benötigten IBAN bzw. BIC-Code des Empfängers zu ermitteln. Zwar darf eine EU-Standardüberweisung generell nicht mehr kosten als eine Inlandsüberweisung, aber für einen nicht vorgesehenen Aufwand darf die Bank dann selbstverständlich auch Gebühren verlangen, was dann nahezu alle Banken in Form des Repair-Entgeltes auch tun. Wie hoch diese Gebühren in Form des Repair-Entgeltes sind, kann im Prinzip jede Bank selbst bestimmen. So fallen für den Kunden bei der Bank X zum Beispiel nur acht Euro an, während die Bank Y 20 Euro veranschlagt. Dennoch sind das natürlich vermeidbare Kosten, sodass man bei einer Überweisung ins Ausland darauf achten sollte, dass man den BIC-Code und den IBAN als Angabe vollständig im Überweisungsauftrag hinterlegt.
 
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