Freitag, 29. März 2024

Wird der private Sparer vor Risikoanlagen geschützt?

Risikoanlagen führen nicht selten zu hohen finanziellen Verlusten oder gar einem Totalverlust des eingesetzten Kapitals, so dass Verbraucherschützer gelegentlich fordern, dass private Anleger vor riskanten Anlagen geschützt werden sollen. Da die Handlungsfreiheit des Anlegers jedoch nicht eingeschränkt werden darf, kann der Gesetzgeber Risikoanlagen nicht vollends verbieten.

Ein Verbot besteht ausschließlich hinsichtlich der Hedgefonds, deren Anteile in Deutschland nur einer abgeschwächten Variante als Dachhedgefonds an private Kunden verkauft werden dürfen. Alle anderen Risikoanlagen dürfen Privatanlegern grundsätzlich angeboten werden, die Bank muss jedoch darauf achten, dass ihr Kunde mit dem damit verbundenen Risiko vertraut ist. Üblich ist die Einteilung der verschiedenen Anlageformen in Risikoklassen, wobei der Anleger bei der Depoteröffnung angibt, bis zu welcher Risikoklasse er zu investieren bereit ist. Wenn der Kunde online ein als mit einem höheren Risiko behaftetes Produkt abschließen möchte, muss er die Erweiterung seiner Risikobereitschaft ausdrücklich bestätigen. Bei einer Bankberatung hat das Geldinstitut ihren Kunden ausdrücklich darauf hinzuweisen, welche Geldanlage mit welchen Risiken behaftet ist, im Beratungsprotokoll soll festgehalten werden, welches Risiko der Kunde akzeptiert und dass er hinsichtlich der Gefahren seiner möglichen Geldanlage ordnungsgemäß aufgeklärt wurde.

Informierte Privatanleger haben die Möglichkeit, sich bewusst für riskante Geldanlagen wie Derivate zu entscheiden. Diese stellen faktisch eine Wette auf eine zukünftige Preisentwicklung dar und sind bei einer falschen Vorhersage oftmals mit dem Verlust des gesamten eingesetzten Kapitals verbunden. Auf der anderen Seite bieten sie aber auch die Möglichkeit zu deutlich höheren Gewinnen als sichere Anlagen. In Einzelfällen können selbst Spareinlagen zu Risikoanlagen werden. Das gilt immer dann, wenn sie die Höhe der garantierten Einlagensicherung der jeweiligen Bank überschreiten. Während der abgesicherte Betrag in Deutschland und der EU für die meisten Anlagen ausreicht, verfügen Banken im außereuropäischen Raum oft über keine oder nur eine geringe Absicherung ihrer Sparer vor Verlusten durch die Insolvenz einer Bank. Bei deutschen Banken sind Inhaberschuldverschreibungen jedoch ebenfalls als Risikopapiere zu bewerten, da diese nicht von der Einlagensicherung gedeckt werden.

Während es sich bei geschlossenen Immobilienfonds anerkanntermaßen um Risikoanlagen handelt, bewerten nur wenige Anleger und Finanzberater Aktien als solche. Für im DAX notierte Papiere lässt sich zumindest ein Totalverlust ausschließen, bei anderen Papieren hat es in der Vergangenheit jedoch teilweise drastische Kursverluste gegeben; mit einer Luftschiff-Werft ist sogar ein an der Börse notiertes Unternehmen insolvent geworden, so dass dessen Aktieninhaber ihren Einsatz vollständig verloren haben. Die gegenwärtige Absicherung privater Anleger vor dem versehentlichen Erwerb von Risikoanlagen ist in der Theorie gut, in der Praxis ist eine Verbesserung der Beratungsqualität einiger Banken erforderlich. Ein weiterer Schutz lässt sich ohne Bevormundung des Anlegers nicht vorstellen.
 
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