Dienstag, 19. März 2024

Bargeld in die Schweiz mitnehmen

Die Schweiz gilt ja nun seit jeher als eine der Steueroasen schlechthin. Deshalb zieht es auch viele Deutsche dorthin, um ihr Geld vor dem Staat zu schützen. Doch den meisten geht es dabei weniger um die Steuerhinterziehung an sich. Vielmehr nutzen sie die Chance, dass die Schweizer Banken äußerst verschwiegen sind. Während in Deutschland nahezu jede Behörde auf die Konten ihrer Bürger zugreifen kann, die Umsätze, die darauf getätigt werden, überprüfen kann, ist dies in der Schweiz grundsätzlich schon einmal nicht möglich. Hier ist es so, dass das Bankgeheimnis noch groß geschrieben wird und die deutschen Behörden keinen Zugriff auf die Konten in der Schweiz erhalten. Sollten sie diesen wünschen, müsste zunächst einmal ein Antrag auf Amtshilfe gestellt werden, dem jedoch regelmäßig nur dann stattgegeben wird, wenn eine Straftat vorliegt. In allen anderen Fällen erfährt der deutsche Staat nichts von den Konten, die in der Schweiz existieren.

Doch damit das auch tatsächlich so bleibt, darf das Geld, welches hier angelegt werden soll, natürlich nicht auf das Schweizer Konto überwiesen werden. Vielmehr muss man es in bar einzahlen, das heißt jedoch, dass das Geld erst einmal bar in die Schweiz eingebracht werden muss. Die Grenzkontrollen sind heute zwar nicht mehr so stark wie früher und es gibt grundsätzlich auch keine Grenzen, in welcher Höhe man Bargeld in die Schweiz einführen darf, jedoch kann der Zoll jederzeit kontrollieren, ob die Einreisenden Bargeld bei sich haben. Allzu große Summen sollten deshalb nicht in die Schweiz verbracht werden, um so einfach die Gefahr einer Entdeckung durch den Zoll zu verringern.

Am besten nutzt man die Fahrt in die Schweiz, um einen Urlaub zu machen. Dabei kann man durchaus mehrfach im Jahr einreisen und jedes Mal etwas Bargeld mitnehmen, welches man dann auf das Schweizer Konto einzahlt. Allerdings werden die Banken auch hier verlangen, dass man einen Nachweis erbringt, woher das Geld stammt, um so Geldwäsche und Schwarzgeld zu verhindern. Als Nachweis reicht ein einfacher Auszahlungsbeleg, bzw. der Kontoauszug, auf dem vermerkt ist, dass der Kontoinhaber das Geld abgehoben hat, es sich also um normal versteuertes Geld handelt.

Eine Überweisung hingegen ist nicht anzuraten, da der deutsche Fiskus diese wieder nachverfolgen könnte. Denn auf die deutschen Konten hat er ja nun einmal Zugriff und könnte so auch von dem Geld in der Schweiz erfahren. Mehrere kleine Transporte in bar sind von daher doch deutlich eher zu empfehlen und durchaus mit einem kleinen Urlaub zu verbinden.
 
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